Gewerbegebiet
VGH: Teublitz verzichtet auf Einspruch

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Gewerbegebiet an der A 93 werden keine Rechtsmittel eingelegt.

26.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:03 Uhr

Der Teublitzer Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom Donnerstagabend einstimmig, gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Oktober bezüglich des „Bebauungsplans Industrie- und Gewerbegebiet an der A 93“ auf Anraten des Rechtsbeistands keine Rechtsmittel einzulegen. Erstmals befasste sich der Stadtrat mit der schriftlichen Ausfertigung der Urteilsbegründung durch den Verwaltungsgerichtshof München.

Wie Bürgermeister Thomas Beer ausführte, habe am 5. Oktober 2021 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) die mündliche Verhandlung in München zum...

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