Ärzte, Pfleger und andere Menschen, die in Einrichtungen arbeiten, in denen besonders schutzbedürftige Menschen untergebracht sind, sollen bis zum 15. März 2022 einen Nachweis für die Impfung oder den Genesenenstatus vorlegen. Wer nicht geimpft ist, braucht eine Arzt-Bescheinigung darüber, dass er nicht geimpft werden kann. Für die meisten Betroffenen ist die Regelung kein Problem: Bundesweit liegt die Impfquote des Krankenhauspersonals laut Deutscher Krankenhausgesellschaft bei über 90 Prozent. Doch gilt die hohe Impfbereitschaft auch für Angestellte in Seniorenheimen im Vilstal?
Andrea...