Neumarkt Sperren haben Bestand
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat infolge des bis mindestens 14. Februar von Bund und Ländern verlängerten Lockdowns beschlossen, dass der „allgemeine Wettkampf-Spielbetrieb pandemiebedingt ab dem 1. Februar 2021 bis auf Weiteres ausgesetzt wird“, gab er in einer Pressemitteilung bekannt.

Neumarkt.Der Beschluss hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 1. Februar die noch offenen Sperren von Spielerinnen und Spielern sowie die sechsmonatige Inaktivitätsfrist für die Sportler bei einem Vereinswechsel unterbrochen werden. Endpunkt der Aussetzung wird der Tag sein, an dem der Vorstand die Fortsetzung des allgemeinen Spielbetriebes beschließt. „Aufgrund der aktuell schwer einzuschätzenden Pandemie-Entwicklung lässt sich zum heutigen Tage noch keine belastbare Aussage treffen, wann wir die Aussetzung aufheben können“, betont Reinhold Baier, zuständiger BFV-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten.
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