Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine – von der Ankunft zur Integration

04.07.2023
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−Foto: pixabay.com

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Der Krieg in der Ukraine hat für einen beispiellosen Flüchtlingsstrom in Europa gesorgt. Vergleichbare Bewegungen gab es zuletzt im Zuge des Zweiten Weltkriegs. Diese Situation stellt sowohl die Schutzsuchenden als auch die Länder, die Flüchtlinge aufnehmen, vor Herausforderungen. Ein Jahr nach Beginn der Kriegshandlungen zeigt sich aber auch, dass die aufnehmenden Länder gelernt haben, mit der Situation umzugehen und den Geflüchteten Perspektiven bieten können.

Der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine

Die Ukraine zählt mit mehr als 40 Millionen Einwohnern zu den einwohnerstärksten Ländern Europas. Infolge des Krieges haben viele Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer das eigene Land verlassen. Schätzungen zur Gesamtanzahl der Flüchtlinge gehen davon aus, dass mehr als acht Millionen Menschen Anfang 2023 außerhalb der Ukraine Schutz suchen.

Neben den direkten Nachbarländern haben viele Flüchtlinge auch Deutschland als Ziel gewählt. Einige kommen bei Freunden oder Verwandten unter und andere halten sich nur temporär hier auf. Es gibt jedoch auch einen großen Teil der Flüchtlinge, die eine Zukunft in den Gastländern suchen und sich dafür entscheiden, permanent hier zu bleiben sowie ein neues Leben anzufangen.

Wo kommen die Geflüchteten unter?

Die erste schwere Aufgabe war es, Platz für die Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen. Dabei handelt es sich um eine permanente Herausforderung, denn die Zahl der Flüchtlinge steigt mit der Dauer des Konflikts weiter an. Gerade vor Beginn des Winters 2022 war zu beobachten, dass nochmals mehr Menschen die Grenzen der Ukraine überschritten.

Die private Aufnahme von Flüchtlingen hat die Lage deutlich entschärft. Viele Menschen zeigten in der schweren Situation Solidarität für die Menschen in Not und öffneten das eigene Heim für fremde Menschen.

Aus diesem Grund wohnt die Mehrheit der Geflüchteten in Privatwohnungen. In den Gemeinschaftsunterkünften, die vom Staat organisiert sind, leben lediglich neun Prozent der Geflüchteten. 74 Prozent sind hingegen in privaten Wohnungen untergebracht.

Schritte zur Normalität – von der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Geflüchteten vorhaben, eine längere Zeit in der Bundesrepublik zu bleiben oder Wege suchen, sich zu integrieren. Eventuell ist das Heimatgebiet unter russischer Kontrolle oder die Familie ist mit Kindern geflüchtet, die nun in die Schule sollen.

Im ersten Schritt ist es erforderlich, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dies ist im Aufenthaltsgesetz geregelt und durch die EU-Richtlinie 2001/55/EG für Flüchtlinge aus der Ukraine vereinfacht möglich. Eine solche Aufenthaltserlaubnis für Deutschland muss innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise in die Bundesrepublik gestellt werden. Zuständig ist die örtliche Ausländerbehörde. Diese regelt auch die Zusammenstellung und Übersetzung zugehöriger Dokumente und Urkunden, wobei die Rolle der Deutsch Übersetzer gar nicht hoch genug gewertet werden kann.

Die Ausländerbehörde hat die Möglichkeit, zusammen mit der Aufenthaltsgenehmigung eine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Im Normalfall geschieht dies nur, wenn eine konkrete Beschäftigung in Aussicht steht oder nachgewiesen werden kann. Im Falle der Flüchtlinge aus der Ukraine wird diese Arbeitserlaubnis jedoch oft ohne einen solchen Nachweis erteilt. Bereits an diesem Punkt ist es den Geflüchteten also möglich, einen Arbeitsplatz zu suchen und anzunehmen. Bayerns Arbeitsmarkt profitiert von Ukraine-Geflüchteten, denn mehr als 12.000 haben bereits eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle.

Auch die Arbeitsagentur unterstützt Geflüchtete aus der Ukraine bei der Integration. Hier finden Geflüchtete Ansprechpartner, wenn es um Unterstützung bei der Beantragung von Kindergeld, der Grundsicherung und der Suche nach einer beruflichen Zukunft geht.