Hürden beim Versand in die Schweiz

09.06.2023
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−Foto: unsplash

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Bei Postsendungen ins Land der Eidgenossen gilt es einige Besonderheiten und Herausforderungen zu beachten.

Für Bayern ist die Schweiz stets ein interessanter Nachbar. Schnell zu erreichen, bieten sich hier mannigfaltige Urlaubs- und Freizeitmöglichkeiten. Doch trotz der räumlichen Nähe, ist der Versand von Briefen, Paketen oder Produkten gar nicht so einfach. Denn es gibt diverse Herausforderungen auf dem Weg, erfolgreich eine Sendung zuzustellen. Welche Besonderheiten das sind und wie sie gemeistert werden, soll im Folgenden beleuchtet werden.

Besonderheit Warensendungen in die Schweiz

Wer in Mittelbayern eine Sendung in die Schweiz aufgeben möchte, hat damit über die Post generell wenig Probleme. Anders allerdings sieht es aus, wenn Produkte in die Schweiz verkauft werden sollen. Lukrativ ist der Markt vor allem, da der Schweizer Franken sehr stark und das BIP der Schweiz hoch ist. Mit einem reinen Blick auf die Zahlen wird zudem klar, dass die Eidgenossen eine Menge Dinge im Ausland einkaufen. Kein Wunder, dass es auch in Mittelbayern viele Onlinehändler gibt, die ihr Angebot auf die Schweiz ausweiten. Dennoch ist das Vorhaben schwierig, denn das Alpenland ist schließlich kein Mitglied der Europäischen Union. Folglich besteht eine Zollpflicht für die Schweiz.

Sollen nun Waren in das Nachbarland gesendet werden, gelten besondere Versandbedingungen. Händler, welche diese nicht beachten, scheitern zumeist am Schweizer Zoll. Das wiederum kostet für den Kunden Zeit und das Unternehmen im Endeffekt Geld. Allein der Umstand, dass der Schweizer Zoll als einzige Handelsnation weltweit den Gewichtszoll anwendet, ist vielen unbekannt. Entsprechend wird eine Warensendung nicht nach Wert der eigentlichen Waren berechnet, sondern nach dem Gewicht. Folglich wird vom Schweizer Zoll ein Betrag in Form von Franken pro 100 kg berechnet.

Für diese Herausforderung bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Profi wie Asendia an. Das Unternehmen bietet Versandlösungen für Unternehmen für mehr als 200 Destinationen in 17 Ländern, inklusive der Schweiz. Die Auswahl an verschiedenen Versandmöglichkeiten für Pakete im internationalen Verkauf und die kompetente Unterstützung bei Fragen rund um Fulfillment, Retoure und Zoll stehen dabei im Fokus.

Versand, Zollerklärung und Steuern

Wird ein Paket unzureichend deklariert und beim Zoll geöffnet, wird eine Gebühr erhoben, die der Empfänger zu bezahlen hat. Wie hoch die jeweilige Gebühr ist, teilt der Schweizer Zoll auf Anfrage mit. Vermieden werden kann diese Gebühr, indem die passenden Begleitpapiere korrekt ausgefüllt mitgesendet werden. Hierzu wird die Zollinhaltserklärung CN22 für Waren bis 370 Euro genutzt. Liegt der Warenwert darüber, gilt es die Zollinhaltserklärung CN23 auszufüllen. Die Höhe des Wertes wird anhand der Sonderziehungsrechte bestimmt. 300 SZR entsprechen dabei etwa dem genannten Betrag.

Wichtig:

Werden elektronische Güter auf den Weg in die Schweiz gebracht, muss über den 300 SZR nicht nur das CN23 mitgesendet werden, sondern zudem noch eine elektronische Ausfuhranmeldung.

Beim Thema Steuern wird es ebenfalls speziell. Denn die Schweiz gilt als Drittland. Entsprechend sind Warensendungen nicht umsatzsteuerbar, auch wenn das versendende Unternehmen selbst in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist. Um für den Umsatzsteuerzweck die Ausfuhr nachweisen zu können, wird eine Ausfuhrbescheinigung benötigt