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Außenansicht Bürokratie im Home-Office

Viele Unternehmen sind gegen einen Anspruch auf Home-Office. Sie fürchten einen groben Eingriff in die Entscheidungsfreiheit.
Achim von Michel, Mittelständler

01. Januar 2021 19:39 Uhr
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Foto: WORDUP PR/WORDUP PR

Regensburg.In Zeiten der globalen Pandemie ist es für viele Angestellte schon fast zur Normalität geworden: das Arbeiten von Zuhause aus. Durch eine neue Regelung zum mobilen Arbeiten schlägt die SPD jetzt sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office vor. Was zunächst gut klingt, ist in der Umsetzung für viele Unternehmen mit großem Aufwand verbunden. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer ihren Chef darüber informieren, wie sie sich ihre mobile Arbeit vorstellen.

Spätestens drei Monate vorher müssen Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung mitgeteilt werden. Ist das Unternehmen dagegen, muss es einer Erklärungspflicht nachkommen und die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten schriftlich begründen. Eine Ablehnung ist aber überhaupt nur dann gestattet, wenn die auszuführende Tätigkeit grundsätzlich nicht aus dem Home-Office leistbar ist, oder andere betriebliche Gründe vorliegen. Dies könnten beispielsweise unverhältnismäßig hohe Kosten oder Beeinträchtigung der innerbetrieblichen Prozesse sein. Viele Unternehmen sind klar gegen einen generellen Anspruch auf Home-Office, da sie einen groben Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit fürchten.

Würde das Gesetz in der aktuellen Fassung verabschiedet werden, käme eine regelrechte Bürokratielawine auf die Unternehmen zu. Auch die bei der Tätigkeit im Home-Office geplante Pflicht zur Aufzeichnung der geleisteten Stunden ist problematisch. Sie soll eine Entgrenzung des Berufs- und Privatlebens verhindern. Anstelle von unflexiblen Arbeitszeitmodellen sind daher fortschrittliche Lösungen gefragt – wie beispielsweise die Umstellung auf eine wöchentliche statt täglicher Betrachtung der Höchstarbeitsstunden. Zudem kann die pauschale elfstündige Mindestruhezeit im Home-Office kaum umgesetzt werden. Wirft man nach Feierabend nämlich doch noch mal kurz einen Blick ins E-Mail-Postfach, beginnt die Ruhezeit von neuem – ein modernes Arbeitszeitmodell sieht anders aus.

Nach Ansicht des Mittelstandes macht ein Gesetz zum mobilen Arbeiten nur dann Sinn, wenn es mit einem fortschrittlichen Arbeitszeitgesetz kombiniert wird. Als langfristiges Ziel ist daher eine Reform des Arbeitsrechtes unvermeidbar. Modernes Arbeiten kann nur mit einem ebenso modernen Rechtsrahmen umgesetzt werden.

Der Autor ist Politikbeauftragter im BVMW Bayern


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