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Entlastung: So soll das Inflationsausgleichsgesetz funktionieren

14.09.2022 | Stand 14.09.2022, 6:00 Uhr

Am Mittwoch soll das Kabinett nun eine weitere Maßnahme beschließen, die sich vor allem um die Einkommensteuer dreht. −Symbolbild: dpa

Bei der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger setzt die Bundesregierung auf einen bunten Strauß von Initiativen - es fließen Einmalzahlungen, Sozialleistungen sollen erhöht werden, es gab Tankrabatt und Neun-Euro-Ticket.



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Am Mittwoch soll das Kabinett nun eine weitere Maßnahme beschließen, die sich vor allem um die Einkommensteuer dreht: das Inflationsausgleichsgesetz von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Die wichtigsten Punkte:

Wie will Lindner die Inflation steuerlich ausgleichen?

Kernpunkt ist die Bekämpfung der sogenannten kalten Progression. Der Begriff bezeichnet den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht. Damit hat der oder die Betroffene letztlich bezogen auf die Kaufkraft weniger Geld in der Tasche. Um dies auszugleichen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs ab 2023 angehoben - höhere Steuersätze greifen also erst bei einem höheren Einkommen als derzeit. Unverändert bleibt dabei nur die sogenannte Reichensteuer für besonders hohe Einkünfte.

Angehoben wird dem Entwurf zufolge auch der steuerfreie Grundfreibetrag: Er soll von aktuell 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr und 10.932 Euro im Jahr 2024 steigen.

Wie viel Geld bleibt dann zusätzlich?

Grundsätzlich gilt: Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerersparnis in Euro und Cent. Geringverdiener mit einem Jahresgehalt von 20.000 Euro sollen laut dem Finanzministerium im kommenden Jahr 115 Euro mehr von ihrem Bruttogehalt behalten dürfen, im Jahr 2024 sind es 198 Euro. Wer etwa 40.000 Euro im Jahr verdient, wird um 250 Euro im kommenden Jahr und um 391 Euro im Jahr 2024 entlastet.

Bei Gutverdienern, die mit einem Einkommen von um die 60.000 Euro den Spitzensteuersatz zahlen, liegen die Summen bei 479 Euro (2023) und 730 Euro (2024). Im Schnitt beträgt die Entlastung laut Ministerium für 48 Millionen Menschen 192 Euro.

Welche Entlastungen sind noch vorgesehen?

Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2023 steigen: für das erste und zweite Kind von 219 auf 237 Euro, für das dritte Kind von 225 auf ebenfalls 237 Euro. Für jedes weitere Kind bleibt der Betrag bei 250 Euro.

Wie der Grundfreibetrag soll auch der Kinderfreibetrag steigen, und zwar schrittweise für jedes Elternteil um insgesamt 264 Euro. Die erste Anhebung erfolgt bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022. Ab Januar 2024 soll der Kinderfreibetrag bei 2994 Euro liegen.

Angehoben wird außerdem der sogenannte Unterhaltshöchstbetrag: Das ist die Summe, die pro Jahr maximal an Unterhaltsleistungen - beispielsweise für ein studierendes Kind - von der Steuer abgesetzt werden kann. Der Betrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022. Aktuell liegt er bei 9984 Euro; ab der rückwirkenden Anhebung ist der Unterhaltshöchstbetrag dann genau so hoch wie der Grundfreibetrag.

Was kostet das alles den Staat?

Für kommendes Jahr beziffert der Entwurf die Kosten für den Staat auf insgesamt etwa zwölf Milliarden Euro - rund fünf Milliarden beim Bund, ebenfalls rund fünf Milliarden bei den Ländern und knapp zwei Milliarden bei den Gemeinden. In den Jahren danach steigen die Summen jeweils an.

− afp