MyMz
  • Nachrichten
  • ePaper
  • Abo & Service
  • Anzeigen
  • Erlebniswelt
  • Unser Haus
  • Hilfe
  • Immobilien
  • Stellen
  • Trauer
  • Newsletter
  • Club
mz_logo mz_logo mz_logo mz_logo
MyMZ
 
1 Monat für 0,99 € TESTEN
  • Home
  • Region
    • Cham
    • Stadt Regensburg
    • Regensburg
    • Kelheim
    • Neumarkt
    • Schwandorf
    • Amberg
  • Sport
    • Regensburg
    • Cham
    • Kelheim
    • Neumarkt
    • Schwandorf
    • Amberg
    • SSV Jahn
    • Legionäre
    • Eishockey
    • FuPa
    • Fußball
    • Formel 1
  • Bayern
    • Polizei
  • Deutschland & Welt
    • Politik
    • Wirtschaft
    • Panorama
    • Kultur
  • Themenwelten
    • Genuss
    • Gesundheit
    • Familie
    • Freizeit
    • Natur
  • Junge Leser
  • Videos
  • Loading
    • Anmelden
    • Registrieren
    • Passwort vergessen
  • Menü
Menü
Loading
  • Home
  • Region
  • Cham
  • Stadt Regensburg
  • Regensburg
  • Kelheim
  • Neumarkt
  • Schwandorf
  • Amberg
  • Sport
  • Regensburg
  • Cham
  • Kelheim
  • Neumarkt
  • Schwandorf
  • Amberg
  • SSV Jahn
  • Legionäre
  • Eishockey
  • FuPa
  • Fußball
  • Formel 1
  • Bayern
  • Polizei
  • Deutschland & Welt
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Panorama
  • Kultur
  • Themenwelten
  • Genuss
  • Gesundheit
  • Familie
  • Freizeit
  • Natur
  • Junge Leser
  • Videos

  • Meine MZ
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Passwort vergessen
  • Anzeigemärkte
  • Immobilien
  • Stellen
  • Trauer
  • Newsletter
  • Club
  • Weitere Angebote
  • ePaper
  • Abo & Service
  • Anzeigen
  • Erlebniswelt
  • Unser Haus
  • Hilfe
  • Service
  • Kontakt
Hier finden Sie alle Artikel
  • Home
  • Deutschland & Welt
  • Wirtschaft

Keine Rechtsgrundlage Polizei sieht sich nicht als Kontrollorgan zur Einhaltung von Energiesparmaßnahmen

von Mareike Kürschner

23. Juli 2022 02:00 Uhr
  • Merken
  • Drucken
  • Mail an die Redaktion
Laut dem neuen Maßnahmenpaket zum Energiesparen sollen Mieter Wohnungen nicht mehr bis zu einer Mindesttemperatur heizen müssen. Die Polizei sieht sich nicht als Kontrollorgan zur Einhaltung der Maßnahmen. −Symbolbild: Marcus Brandt/dpa
Laut dem neuen Maßnahmenpaket zum Energiesparen sollen Mieter Wohnungen nicht mehr bis zu einer Mindesttemperatur heizen müssen. Die Polizei sieht sich nicht als Kontrollorgan zur Einhaltung der Maßnahmen. −Symbolbild: Marcus Brandt/dpa

Die Gewerkschaft der Polizei sieht die Zuständigkeit zur Kontrolle der angedachten Energiesparmaßnahmen nicht bei der Polizei.

Auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern (Passauer Neue Presse, Donaukurier, Mittelbayerische Zeitung), ob die Polizei befugt wäre, etwa in Firmengebäuden, Büros oder Privatgebäuden die Einhaltung von Energiesparmaßnahmen zu kontrollieren, antwortete ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei: „Das können wir strikt verneinen.



Das könnte Sie auch interessieren:

Gas-Notfallplan der EU löst Debatte aus: Dort will Deutschland sparen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte am Donnerstag ein neues Maßnahmenpaket zum Energiesparen angekündigt. Unter anderem sollen Unternehmen zum Energiesparen verpflichtet werden, indem Flure oder Foyers nicht beheizt werden, Mieter sollen Wohnungen nicht mehr bis zu einer Mindesttemperatur heizen müssen und private Pools sollen im Winter kalt bleiben.

Keine Rechtsgrundlage für Überwachung von Gebäuden

„Für öffentliche Gebäude können entsprechende Verordnungen verabschiedet werden“, erklärte der Verband Wohneigentum. Das sei rechtlich machbar. „Problematisch ist sicher die Überprüfbarkeit nicht-öffentlicher Gebäude. Aus praktischer Sicht könnte der Energielieferant eingespannt werden, denn die Abnahmemenge müsste sichtbar geringer sein, oder Schornsteinfeger oder Polizei könnten zumindest stichprobenweise überprüfen.“ Eine Rechtsgrundlage für eine solche Überwachung sieht der Verband allerdings nicht.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Wirtschaft.

Sie sind noch nicht registriert?

Neu registrieren

MessageBox

Nachricht
  • Region
  • Sport
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Panorama
  • Kultur
  • ePaper
  • Abo & Service
  • Meine MZ
  • Märkte
  • Erlebniswelt
  • Kontakt
  • Hilfe
  • Mediadaten
  • Nutzungsbasierte Onlinewerbung
  • Datenschutz
  • Datenschutz-Einstellungen
  • AGBs
  • Impressum
  • Unser Haus