Prozess
Sex-Videos mit kleinen Kindern beschafft

Ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Regensburg bekommt eine Bewährungsstrafe. Er hatte 129 kinderpornografische Videos.

03.11.2016 | Stand 16.09.2023, 6:37 Uhr

129 kinderpornografische Videos fanden Fahnder auf dem Rechner eines 40-Jährigen aus dem Landkreis Regensburg. Symbolfoto: dpa

129 kinderpornografische Videos mit einer Gesamtlaufzeit von mindestens 123 Stunden stellten Fahnder bei einer Wohnungsdurchsuchung auf dem Laptop und einer externen Festplatte eines 40-jährigen Mannes sicher. Jetzt stand der Landkreisbürger, der das üble Material teilweise über eine Internet-Tauschbörse auch anderen Nutzern zur Verfügung stellte, wegen Sich-Verschaffens und Verbreitens kinderpornografischer Schriften vor dem Amtsgericht.

Verbreitung sei nicht sein erstes Ziel gewesen

Laut Anklage zeigten die von dem Angeklagten heruntergeladenen Filme den sexuellen Missbrauch erwachsener Männer an noch sehr jungen Buben und Mädchen. Die Opfer befanden sich teilweise erst im Kleinkindalter. Auch perverse Praktiken der Täter an ihren hilflosen Opfern waren auf den erschreckenden Videos zu sehen. In einem Fall kam ein Hund zum Einsatz.

Der Angeklagte räumte über seinen Anwalt sämtliche Vorwürfe ein. Sein erstes Ziel sei es nicht gewesen, das Material weiter zu verbreiten, beteuerte er. Doch habe er gewusst, „dass dies bei Tauschbörsen so passiert.“ Warum er sich die Videos angesehen habe, könne er „nur sehr schwer für sich beantworten.“ Damals habe er Stress und Frust in der Arbeit und darüber hinaus Beziehungsprobleme gehabt und „eine generelle Lebensunzufriedenheit“ empfunden. Nach seiner Entlarvung habe er sich aber sofort in medizinische und psychotherapeutische Behandlung begeben und sich bei der Initiative „Nicht Täter werden“ gemeldet, um seine Probleme aufzuarbeiten.

„Hinter jedem Bild, hinter jedem Video steht ein missbrauchtes Kind.“Die Staatsanwältin im Plädoyer

„Hinter jedem Bild, hinter jedem Video steht ein missbrauchtes Kind, um die Fantasie der Nutzer zu befriedigen“, betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Das Gericht folgte dem unisono von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestellten Antrag und verurteilte den bisher unbescholtenen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung und einer Geldauflage von 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung für krebskranke und behinderte Kinder. Der 40-Jährige habe nach seiner Tat „das Maximum getan, was man tun kann“, sagte Richterin Ursula Schimke-Kinskofer: Das Problem erkannt und ärztliche sowie psycho- und sexualtherapeutische Hilfe gesucht. Er muss als Auflage seine Therapie fortsetzen und erhält einen Bewährungshelfer, um ihm in Krisensituationen zu helfen.

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