Justiz
Mordprozess ohne Leiche: Anklage im Fall Rudolf Petrul

Eineinhalb Jahre nach dem spurlosen Verschwinden des 78-jährigen Rentners muss sich ein 59 Jahre alter Bekannter vor Gericht verantworten.

23.01.2011 | Stand 16.09.2023, 21:09 Uhr
Johann Haas

Straubing.In den Fall „Petrul“ kommt wieder Bewegung. Mehr als eineinhalb Jahre nach dem spurlosen Verschwinden des 78-jährigen Rudolf Petrul muss sich nun ein 59-jähriger Bekannter des Rentners doch wegen Mordes vor Gericht verantworten. Nachdem das Landgericht Regensburg den Angeklagten zunächst für nicht ausreichend verdächtig hielt, hat das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) einen Prozess angeordnet.

Spur verlor sich auf Flohmarkt

Rudolf Petrul war am 9. Mai 2009 gegen 17 Uhr auf dem Flohmarkt des Einkaufsmarkts REAL am Otto-von-Dandl-Ring letztmals gesehen worden. Seither ist der Rentner aus Straubing spurlos verschwunden. Weil einen Tag später mit seiner EC-Karte an einem Geldautomaten in Domazlice/Tschechien versucht wurde, Geld abzuheben, kam die Polizei auf die Spur zweier 38 und 44 Jahre alten Serben, denen jedoch eine Tatbeteiligung am Verschwinden und dem vermuteten Tötungsdelikt an Rudolf Petrul nicht nachzuweisen war. Stattdessen wurde gegen einen damals 57-jährigen Bekannten Petruls Haftbefehl wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge erlassen.

Er war sehr schnell ins Visier der Ermittler geraten, weil er in die Wohnung des mutmaßlichen Opfers eingebrochen sein soll. Die beiden Serben hatten angegeben, von dem 57-Jährigen die Bankkarte des Vermissten erhalten zu haben, um damit in Tschechien Geld zu besorgen. Zu der beschriebenen Geldabhebung in Tschechien waren sie voll geständig, wollen aber mit dem Verschwinden Petruls nichts zu tun haben. Der Verdacht, die beiden Serben hätten für den 57-Jährigen einen Auftragsmord ausgeführt, hatte sich damit nicht bestätigt. Bis heute ist der Rentner verschwunden, seine Leiche wurde auch nie gefunden.

Unter dringendem Tatverdacht

Das Landgericht Regensburg lehnte zunächst ein Hauptverfahren in dem Fall ab, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den 59-Jährigen gebe. Die OLG-Richter sahen dies auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin ganz anders: Sie halten den Angeklagten sogar für dringend tatverdächtig.