Asyl
Saheb Jussuf darf nicht arbeiten

Die Regierung erteilte dem Afghanen, der in Hemau wohnt, bisher keine Erlaubnis zur Bäcker-Lehre. Jetzt wird demonstriert.

15.12.2016 | Stand 16.09.2023, 6:35 Uhr
Walter Schießl
Der Nittendorfer Bäckermeister Harald Krois hätte gerne den Afghanen Saheb Jussuf als Lehrling, doch die Regierung sagt bisher „Nein“. −Foto: Neuhoff

Bäckermeister Harald Krois, viele Pädagogen, die Katholische Hochschulgemeinde und der bayerische Flüchtlingsrat können es nicht fassen, dass sogar die Bezirksregierung mit der Abschiebung junger Flüchtlinge nach Afghanistan Ernst macht. Saheb Jussuf (Name geändert), der in Hemau wohnt, bekommt nach wochenlangen Bemühungen seitens der Lehrer von der Behörde keine Arbeitserlaubnis ausgestellt. „Für uns ist das mehr als widersinnig“, sagt der Regensburger Rechtsanwalt Philipp Pruy, der Saheb in seinen Bemühungen, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen, unterstützt. Im Januar gibt es vor dem Regensburger Verwaltungsgericht eine Verhandlung, in der die im August ausgesprochene Abschiebung rückgängig gemacht werden soll.

„Hervorragende Voraussetzungen“

Saheb Jussuf erfüllt eigentlich alle Voraussetzungen, die sich die Bundesbürger von den Immigranten wünschen. Das sagt Harald Krois, der in Nittendorf eine Bäckerei führt. Der junge Afghane kam am 9. Oktober 2014 über die Balkan-Route in die Bundesrepublik, besuchte einen Deutschkurs und dann das Berufsvorbereitungsjahr im BZS Regensburger Land an der Plattlinger Straße. Dort bescheinigten ihm sämtliche Lehrkräfte ein ausgeprägtes Gespür für die Anforderungen des Bildungs- und Arbeitslebens. „Saheb ist in Sachen Pünktlichkeit, Arbeitsverhalten und Disziplin wirklich hervorragend“, wurde ihm von der Schulleitung attestiert.

„So einen wie Saheb gibt es kaum noch!“Bäckermeister Harald Krois

Das sieht Harald Krois nicht anders. In dessen Bäckerei absolviert der 18-Jährige seit Anfang September ein Praktikum, das um sechs Uhr morgens beginnt und am führen Nachmittag endet. Krois hätte den Afghanen, der ihm bei der Fertigung von Backwaren eine große Hilfe ist, gerne als seinen Lehrling. „So einen wie Saheb gibt es kaum noch“, sagt der Bäckermeister. Doch seitenes der Regierung wurde dem jungen Mann nicht einmal eine befristete Arbeitserlaubnis ausgestellt.

Wenn er abgeschoben werden soll, geht das auch nicht“, sagte Regierungs-Pressesprecher Markus Roth.Die Behörde am Regensburger Emmeramsplatz, zu der die zentrale Ausländerbehörde in der Zeissstraße gehört, warte auf einen Brief aus dem bayerischen Innenministerium, von dem sich die Beamten nähere Anweisungen erhoffen. Bis dahin werde eine Arbeitserlaubnis für Saheb Jussuf nicht erteilt, sagte Marks Roth.

Glaubwürdigkeit auf dem Spiel

Diese wäre aber für das Verfahren, das Mitte Januar im Regensburger Verwaltungsgericht über die Bühne geht, von großer Bedeutung.Rechtsanwalt Philipp Pruy, der Saheb verteidigt, weist darauf hin, dass sich nicht alle Bundesländer an der Rückführung beteiligen. Bayern mache das, weiß der Jurist, der Sahebs Ablehnungs-Bescheid des Bundesamts für Migration unter die Lupe genommen hat. Der 18-Jährige hatte bei seinem Interview angegeben, dass sein Vater von den Taliban getötet wurde, Das habe ihm „der Entscheider“ wohl nicht geglaubt, aber es gebe eben auch keine Beweise dafür“, sagt Pruy.