Justiz
Stalker war schon mehrmals verurteilt

Ein 29-Jährige war in eine Messerattacke in Alteglofsheim verwickelt. Jetzt wird klar: Er verfolgte dort jahrelang eine Frau.

28.01.2017 | Stand 16.09.2023, 6:41 Uhr
Stalker werden auf vielerlei Weise aktiv. SMS-Bombardement gehört dabei noch zu den harmloseren Varianten. In etwa 20 Prozent der dokumentierten Fälle kommt es auch zu körperlicher Gewalt. −Foto: Symbolfoto: dpa

Der 29-Jährige, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft Regensburg am Silvestermorgen in Alteglofsheim in ein Haus einbrach und in eine Messerstecherei verwickelt war, ist der Justiz als Stalker bekannt. Die Polizei hatte direkt nach dem Vorfall mitgeteilt, dass der 29-Jährige über Jahre hinweg um die Tochter des Hauses geworben hatte und sie in der Tatnacht vermutlich aufsuchen wollte. Wie berichtet, gilt er in dem Fall als Beschuldigter.

Wie jetzt bekannt wurde, hatte die Vorgeschichte eine dramatische Note. Der 29-Jährige hatte die junge Frau seit 2009 verfolgt. Er stand deshalb mehrmals vor Gericht. 2009 sprach er sie erstmals an. Die Studentin zeigte ihm aber die kalte Schulter. Darauf begann er, der jungen Frau, die einen festen Freund hatte, auf Schritt und Tritt nachzustellen. Er verfolgte sie nach Hause und lauerte ihr bei ihren Eltern und beim Nebenjob auf.

„Ich liebe dich über alles“

2012 wurde der 29-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt: Er war in der Bar, in der sein Opfer jobbte, aufgetaucht und hatte dem Barkeeper, der ihn entfernen wollte, eine „eingeschenkt“. Er hielt sich im Anschluss nicht an die vom Familiengericht verhängten Kontaktsperren. Im Sommer 2013 wurde er wegen ständiger Nachstellungen zu einer mehrmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, als die Situation im Juli 2013 eskalierte. Mehrmals stand der Stalker bei der jungen Frau zu Hause vor der Tür, klingelte minutenlang Sturm und schrie zu ihr durchs offene Fenster hinauf: „Ich liebe dich über alles. Komm endlich runter und lass uns weggehen“ – ohne Erfolg. Ein Platzverweis der Polizei blieb wirkungslos.

Als die junge Frau und ihr Lebensgefährte Ende Juli auf dem Heimweg waren, attackierte sie der Stalker. Er packte die Frau, drückte sie an eine Hauswand, hielt ihr Gesicht fest und versuchte, sie zu küssen. Ihr Freund ging dazwischen, doch Helmut K. riss sich los und zog die junge Frau erneut an sich. Erst mehreren Passanten gelang es „unter massiver Gewaltanwendung“, so die Staatsanwaltschaft damals, den Angeklagten an einem parkenden Auto zu fixieren. Sein Opfer und dessen Freund erlitten Verstauchungen, Prellungen und Abschürfungen. Noch schlimmer waren die seelischen Folgen für die Studentin: Sie erlitt eine posttraumatische Störung.

Strafe zur Bewährung ausgesetzt

Bei der Verhandlung im Februar 2014 erhielt der heute 29-Jährige elf Monate Haftstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Monate ohne Bewährung gefordert. Das Gericht argumentierte, dass der Angeklagte sein Opfer seit dem Vorfall in Ruhe gelassen und eingesehen habe, dass er sich nicht mehr so verhalten kann. Er habe sich um Schadenswiedergutmachung bemüht. Der Stalker hatte Schmerzensgeld gezahlt, den Studienort gewechselt, keinerlei Kontakt mehr mit der Geschädigten aufgenommen und sich in psychotherapeutische Behandlung begeben. Als Bewährungsauflage verhängte das Gericht ein weiteres Kontaktverbot während der kompletten Bewährungszeit.

Warum der Beschuldigte fast drei Jahre später in das Elternhaus seines Opfers einbrach, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft unklar. Er habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Wie berichtet, war es in dem Haus zu einer Messerstecherei gekommen, bei der ein 53-jähriger Hausbewohner und der 29-Jährige schwere Schnitt- und Stichverletzungen erlitten. Beide mussten in Krankenhäusern operiert werden. Die Polizei war von der Frau des 53-Jährigen alarmiert worden.

Als sicher gilt, dass der 29-Jährige in das Haus eingebrochen ist. Zum Zeitpunkt des Einbruchs war er laut dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, Oberstaatsanwalt Theo Ziegler, aber unbewaffnet. Wie berichtet hatte die Polizei in dem Haus zwei Messer sichergestellt, die beide aus dem Haushalt stammen und von denen nur eines zum Einsatz gekommen sein soll.

Die Staatsanwaltschaft macht bisher keine Angaben zu den Zeugenaussagen. Der 29-Jährige, der von einem Anwalt vertreten wird, schweige zu dem Vorfall. Deshalb könnten auch die Aussagen des Hausbewohners und seiner Frau nicht veröffentlicht werden. Der Beschuldigte wurde nach seiner Genesung im Bezirkskrankenhaus untergebracht. Im Moment spreche alles dafür, dass er an einer psychischen Erkrankung leidet, erklärte Ziegler diese Maßnahme.So bleiben in dem Fall weiterhin viele Fragen offen. Möglicherweise können sie erst vor Gericht geklärt werden.

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