Justiz
Abmahnanwalt Urmann verliert Zulassung

Die Regensburger Kanzlei wurde mit Porno-Abmahnungen bekannt. Jetzt ist der Betreiber aus der Anwaltschaft ausgeschlossen.

29.12.2015 | Stand 16.09.2023, 7:07 Uhr
Thomas Urmann hat seine Zulassung verloren. −Foto: altrofoto

Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann hat seine Zulassung verloren. Dies teilte die Kanzlei GGR in Mainz auf Anfrage der MZ mit. „Wir können Ihnen bestätigen, dass uns ein Schreiben der Rechtsanwaltskammer Nürnberg vorliegt, in dem uns mitgeteilt wird, dass der Ex-Kollege Thomas Urmann keine Zulassung zur Anwaltschaft mehr hat“, heißt es in der schriftlichen Antwort. Die Rechtsanwaltskammer selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Urmanns Kanzlei U+C soll an über 20 000 Nutzer der Porno-Plattform „Redtube“ Abmahnungen verschickt und darin Schadenersatz von mindestens 250 Euro für Urheberrechtsverletzungen eingefordert haben. Zahlreiche Nutzer hatten sich gegen die Abmahnungen gewehrt, da sie die Inhalte nicht heruntergeladen, sondern lediglich gestreamt hatten. Ob dies tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist höchst fragwürdig. Auch die Kanzlei GGR in Mainz hatte Betroffene vertreten. Weil Urmann nicht auf die Schriftsätze der Kanzlei reagierte, legte diese Beschwerde gegen Urmann bei der Anwaltskammer ein.

Auch gegen Online-Shop-Betreiber ging die Abmahnkanzlei vor. Sie forderte wegen angeblich mangelhafter Impressumangaben und Fehlern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Schadenersatz. Das Regensburger Amtsgericht hatte dieses Vorgehen von Urmanns Kanzlei als sittenwidrig und „besonders verwerflich“ beurteilt.

Im August dieses Jahres wurde Thomas Urmann zudem wegen Insolvenzverschleppung und Sozialkassenbetrugs von einem Schöffengericht in Augsburg verurteilt: Als ehemaliger Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik erhielt er zwei Jahre auf Bewährung. Ob nun die Abmahnpraxis oder das Urteil wegen Insolvenzverschleppung und Betrug zu Urmanns Ausschluss aus der Anwaltskammer führte, ist derzeit nicht bekannt. Nach Medienberichten vom Dienstag behauptet Urmann, die zuständige Anwaltskammer Nürnberg habe ihm keineswegs die Zulassung entzogen. Er habe sie selbst zurück gegeben. „Ich habe meine Zulassung und die der Rechtsanwaltsgesellschaft am 3. November aus freien Stücken zurückgegeben“, wird Urmann zitiert. (ig)