Polizei
Cannabis-Wodka mitgebracht

Ein 17-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf wird angezeigt, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstieß.

09.02.2016 | Stand 16.09.2023, 6:59 Uhr
Die Bundespolizei warnt davor, derartige Getränke mit nach Deutschland zu bringen. Die Einfuhr ist verboten. −Foto: Bundespolizei

Bei der Kontrolle im Bereich Furth im Wald fanden Fahnder der Bundespolizei am Montag bei einem 17-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf eine Flasche White Widow. Dieses alkoholhaltige Getränk enthält neben Wodka auch Teile der Cannabispflanze und fällt deshalb in Deutschland, obwohl in Tschechien frei verkäuflich, unter das Betäubungsmittelgesetz. Den jungen Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zoll und Bundespolizei warnen davor, das Getränk White Widow in Tschechien zu erwerben. Werden derartige Getränke gefunden, werden sie beschlagnahmt und der Besitzer muss mit einer Anzeige rechnen.

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