Kontrolle in Furth im Wald
42-jähriger Mann muss wegen verbotener Waffe ausreisen

25.10.2022 | Stand 15.09.2023, 3:09 Uhr |
Bundespolizeifahnder haben am Sonntagabend eine Kontrolle durchgeführt. − Foto: Bundespolizei

Bundespolizisten haben am Sonntagabend in Furth im Wald einen Ukrainer mit einem verbotenen Reizstoffsprühgerät erwischt. Der 42-Jährige musste deshalb nach Tschechien ausreisen.

Gegen 23 Uhr kontrollierten die Bundespolizeifahnder ein -Auto mit ukrainischer Zulassung in Furth im Wald auf der B20 kurz vor der Ausreise nach Tschechien. Die Frage der Beamten nach Waffen verneinte der ukrainische Fahrer zunächst. Bei der Nachschau im Fahrzeug entdeckten die Bundespolizisten dann allerdings im Handschuhfach ein Reizstoffsprühgerät ohne amtliche Zulassung. Eigenen Angaben zufolge führte der Mann das Reizstoffsprühgerät zur Selbstverteidigung gegen Menschen mit. Die Fahnder stellten die verbotene Waffe sicher.

Das Bundespolizeirevier Furth im Wald leitete Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der in Tschechien wohnende Ukrainer stellte damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar und erfüllte die Einreisevoraussetzungen für Drittstaatenangehörige nicht.

Die Bundespolizisten stellten für den 42-Jährigen die Ausreisepflicht fest. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen überwachten die Beamten die Ausreise des Ukrainers nach Tschechien.

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