Vor allem der Konjunktiv feierte am Donnerstagmorgen vor dem Arbeitsgericht bei einer Güteverhandlung ein doch eher seltenes Dasein, wenn auch nur etwas einseitig. „Selbst wenn sie das gesagt hätte, wäre es keine unzulässige Preisgabe“, lautete ein zentraler Satz des Rechtsanwalts der Beklagtenseite. Er stand hier der Chamer Verwaltungschefin, Sigrid Stebe-Hoffmann, zur Seite, die von einer leitenden Angestellten der Stadt für eine Presseauskunft zu deren Gesundheitszustand verklagt worden war und über die am Donnerstag vor dem Chamer Arbeitsgericht verhandelt wurde.