Freizeit
Berle Bad bleibt weiter geöffnet

Das Erlebnisbad in Berching ist seit den Ferien gut besucht. Schwimmer müssen sich jetzt aber auf neue Regeln einstellen.

27.08.2021 | Stand 16.09.2023, 0:53 Uhr
Wer im Berchinger Berle Bad schwimmen will, braucht einen negativen Test, muss vollständig geimpft oder genesen sein. −Foto: Bernhard Neumayer

Für mehr Sicherheit und um möglichst vielen Besucherinnen und Besuchern das Baderlebnis im Berchinger Erlebnisbad zu ermöglichen, gibt es ab diesen Samstag neue Regelungen.

Wie die Stadtverwaltung Berching berichtet, gilt im Landkreis Neumarkt die 3-G-Regelung als Zutrittserlaubnis. Zum anderen reagiert die Stadt Berching auf die kältere Witterung und führt erneut Zeitslots für Besucher ein. Zwischen den Besuchszeiten kann ausreichend gelüftet und gereinigt werden. Weiterhin dürfen sich 150 Personen gleichzeitig im Berchinger Bad aufhalten. Am Einlass wird die gültige 3-G-Regelung kontrolliert. So stehen Geimpften, Genesen oder Getesteten dem Badespaß nichts im Weg.

Kinder bis sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit. Schülerinnen und Schüler sind laut Verordnung von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises ausgenommen. Der Schülerausweis sollte mitgeführt werden. Die Stadtverwaltung weist alle Besucherinnen und Besucher daraufhin, dass ein Selbsttest vor Ort nicht möglich ist. Beim Betreten des Bades ist die Maskenpflicht für Innenräume einzuhalten. Die Maske ist bis zum Ablegen der Straßenkleidung am Garderobenschrank zu tragen. Alle Becken sind geöffnet. Das Dampfbad bleibt geschlossen, die Rutsche hingegen wird bei Bedarf in Betrieb genommen.