DieAusgangsbeschränkungen für die Bevölkerung wegen der Corona-Pandemiewurden bis vorerst 3. Mai verlängert. Täglich ist die Polizei damit beschäftigt, diese Einschnitte in die Freiheitsrechte der Bürger zu kontrollieren. Dabei bewegen sich die Beamten häufig in Bereichen, die eigentlich vom Grundgesetz geschützt sind: Etwa Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, aber auch im Bereich des Versammlungsrechts (Artikel 8) und der Religionsfreiheit (Artikel 4). Auch in Ostbayern ist dies der Fall.
So bestätigt das Polizeipräsidium Oberpfalz aus Anfrage,...