Corona
Das gilt am Montag in den Schulen

Das Landratsamt regelt den Schulbetrieb für die Woche ab 15. März. Kindertageseinrichtungen bleiben geschlossen.

12.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:00 Uhr
Klassenzimmer werden im Landkreis Schwandorf in der kommenden Woche leer bleiben. Nur Abschlussklassen haben Präsenz- oder Wechselunterricht. −Foto: Britta Pedersen/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

DasLandratsamt Schwandorfhat am Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen. Wie Sprecher Hans Prechtl erklärt, habe diese aber nichts mit dem Überschreiten einerInzidenz von 200zu tun. Bereits in einer Pressemitteilung vom 8. März hatte die Behörde im Hinblick auf die neu in Kraft getretene zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angekündigt, dass in den nächsten drei Wochen jeweils am Freitag die maßgebliche Inzidenzeinstufung für die folgende Schul- und Kita-Woche amtlich bekanntgemacht werden wird.

Die in einem Amtsblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung ist auf derHomepage des Landratsamtes Schwandorffrei abrufbar. Für den Schulbetrieb im Landkreis gilt laut Prechtl in der nächsten Woche, dass in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, die Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen gelte in der kommenden Woche, dass die Einrichtungen geschlossen bleiben. „Es gelten die Regelungen zur Notbetreuung“, teilt Prechtl mit. Neu sei dabei, dass bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) der Besuch bzw. die Tätigkeit in der Kinderbetreuungseinrichtung nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.