Verkehr
Die Polizei belohnt Zivilcourage

Michael Breu und Matthias Scheller halfen bei Ermittlungen.

06.07.2021 | Stand 16.09.2023, 1:57 Uhr
Polizeioberkommissarin Bianca Drechsel mit Matthias Scheller −Foto: Polizei Bad Kötzting

Aus den Händen des Dienststellenleiters der Polizeiinspektion Bad Kötzting, des Ersten Polizeihauptkommissars Stephan Gürster, nahmen zwei couragierte Bürger ein Dankesschreiben des Polizeivizepräsidenten Thomas Schöniger samt Belohnung entgegen. Am 21. April ereignete sich auf der Staatsstraße Lam-Engelshütt eine Verkehrsunfallflucht. Ein Autofahrer überfuhr eine Verkehrsinsel von Lam in Richtung Neukirchen, Schaden 1000 Euro. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle. Michael Breu und Matthias Scheller meldeten sich unabhängig voneinander bei der Polizei und trugen so entscheidend zur Klärung des Sachverhalts bei. Breu schoss ein Foto vom Unfallverursacher, Scheller fand im Straßengraben das Kennzeichen des Unfall-Pkw. Bei einem Termin bei der Polizeiinspektion Bad Kötzting würdigte die Sachbearbeiterin, Polizeioberkommissarin Bianca Drechsel, den Bürgersinn und die entscheidenden Hinweise Breus und Schellers.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf drei Punkte hin: 1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Ein Fremdschaden ist der Polizei unverzüglich zu melden, auch kleine Kratzer oder Dellen an öffentlichen Einrichtungen wie Verkehrszeichen oder Leitplanken. Die Folgen einer Unfallflucht können drastisch sein: Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und Regressanspruch der Versicherung. 2. Ein kurzer Anruf bei der Polizei erspart eine Anzeige und viel Ärger. Jede Unfallflucht wird konsequent verfolgt. Mit kriminaltechnischen Methoden lassen sich Fahrzeuge ermitteln und ein Gutachten stellt fest, ob der Unfall zu bemerken war. Bei unbedeutenden Schäden im ruhenden Verkehr kann das Gericht von einer Strafe absehen, wenn der Unfall binnen 4 Stunden gemeldet wird. Zu beachten ist, dass ein auf der Windschutzscheibe hinterlegter Zettel mit den Personalien nicht ausreicht. Die Polizei nimmt Unfallmeldungen jederzeit entgegen. 3. Teilen Sie verdächtige Beobachtungen jederzeit der Polizei mit: Jeder Hinweis zu einer Unfallflucht ist wichtig und zulässig. Ein Anruf zu einer möglichen Unfallflucht ist kein Anschwärzen und zulässig.