Verfahren für Umbau beginnt
Die Tage des Stauwehrs in Schwandorf-Dachelhofen sind bald gezählt

23.03.2023 | Stand 15.09.2023, 0:59 Uhr
Das alte Stauwehr ist baufällig und wird abgerissen. −Foto: Dietmar Zwick, Archiv

Die Umgestaltung des Stauwehrs in Dachelhofen nimmt Gestalt an: Das Wasserwirtschaftsamt Weiden hat beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Planfeststellung zum Umbau der Wehranlage beantragt.

Wie mehrfach berichtet, will der Freistaat Bayern das vorhandene Stauwehr umbauen. Die Wehranlage Dachelhofen diente der Entnahme von Brauch- und Kühlwasser für das ehemalige Bayernwerk in Schwandorf. Nach Stilllegung und Abbruch hat es jedoch seine eigentliche Funktion verloren, ist baufällig und beeinträchtigt die Wanderungsbewegungen von Fischen.

„Raue Rampe“ statt hoher Staustufe

Um die Auswirkungen auf die örtlichen Wasserspiegel möglichst gering zu halten, soll das Wehr rückgebaut und durch eine sogenannte „Raugerinne-Beckenrampe“ ersetzt werden. Auf einer Länge von etwa 200 Metern soll die bisherige Staudifferenz behutsam über mehrere Becken abgestuft werden. In der Rampenmitte sind dabei drei Becken mit größeren Höhenunterschieden geplant, entlang den Ufern sollen kleinere Becken mit geringerer Höhendifferenz angelegt werden. Sie sollen als Auf- und Abstiegsweg für Fische dienen, also eine ökologische Durchgängigkeit erreicht werden.

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Gegenstand des Planfeststellungsantrags sind nach Angaben der Stadtverwaltung auch die Folgemaßnahmen aufgrund des Wehrumbaus. Vorgesehen ist demnach eine Fußgängerbrücke über den Bayernwerkgraben als Ausgleich für den Rückbau des bestehenden Überwegs.

Geplant: ökologische und touristische Aufwertung

Im Bereich des Projektgebiets, das von 1,5Flusskilometern oberhalb bis etwa 300 Meter unterhalb der Wehranlage reicht, sind darüber hinaus entlang der Naab und im Bayernwerkgraben kleinflächige Maßnahmen geplant. Das Gelände wird teilweise angepasst und bepflanzt, zudem sollen Steine und Wurzelstöcke eingebracht werden, um das ganze Areal an der Naab ökologisch und touristisch aufzuwerten.

Der Plan liegt bei der Großen Kreisstadt Schwandorf im Sachgebiet Tiefbau zur Einsichtnahme aus, und zwar in der Zeit vom Montag, 27. März, bis zum 28. April. Zuständige Behörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Landratsamt Schwandorf, am Ende des Verfahrens steht ein Planfeststellungbeschluss oder ein ablehnender Bescheid.

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Wie die Stadt weiter mitteilt, kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Stadt oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben. Vereinigungen wie Naturschutzverbände können innerhalb der Frist Stellungnahmen abgeben.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und anderen Beteiligten öffentlich erörtert. Die Benachrichtigung für diesen Erörterungstermin kann nach Mitteilung der Stadt auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen zu versenden wären.

Auch Umweltverträglichkeitsprüfung ist vorgesehen

Im Verfahren ist nach Angaben der Stadt auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgesehen, die das Landratsamt als zweckmäßig erachtet. Mit den Antragsunterlagen wurde deshalb auch ein UVP-Bericht vorgelegt. Auch für dessen Prüfung ist das Landratsamt zuständig.

Die ausgelegten Unterlagen sind auch im Internet zugänglich gemacht unter https://share.landkreis-schwandorf.de/s/PsHnoBtEHFpyztr sowie auf der Website des UVP-Portals unter www.uvp-verbund.de, teilt die Stadt abschließend mit.