Entscheidung
Die „Unbelehrbaren“ müssen nicht zahlen

Das Urteil des Verwaltungsgerichts zum Alkoholverbot in Regensburg hat weitere Folgen. Alte Anzeigen werden nicht verfolgt.

01.07.2021 | Stand 16.09.2023, 2:05 Uhr

Bei Kontrollen des Alkoholverbots in Regensburg galt für Polizei wie Kommunalen Ordnungsservice seit jeher großes Augenmaß. Angezeigt wurde nur, wer trotz der Belehrung trank. Nachdem das Verwaltungsgericht die für die Altstadt erlassene Allgemeinverfügung vom 8. Juni kassierte, profitieren genau die „Unbelehrbaren“ jetzt. Das bestätigte die Stadt. Für die Feiernden hat es nun also keine Folgen - dafür aber für die Stadtkasse.

„Die Bußgeldstelle beabsichtigt nicht, die aufgrund der Allgemeinverfügung vom 8. Juni 2021 eingegangenen bzw. eingehenden Anzeigen weiterzuverfolgen“, teilte...

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