Wer ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen errichtet, muss für einen Kinderspielplatz sorgen. Das steht in der Bayerischen Bauordnung. Was laut Stefan Schmidmeier, Geschäftsleiter der Stadt Parsberg fehlt, ist eine Nachweispflicht und eine Definition darüber, was unter einem ausreichend großen Kinderspielplatz zu verstehen ist. Die Parsberger CSU kritisierte den Sinn einer Satzung.
Entscheidung wird vertagt
Das führt in der Praxis dazu, dass sich Bauherren wie die Stadt Parsberg selbst beim Sozialen Wohnungsbau an die Regelung halten, andere diese einfach nach dem Motto „Wo kein Kläger, da...