So einige Kelheimer Stadträte fühlten sich in ihrer ureigensten Entscheidungsbefugnis beschnitten und auch „in ihrer Ehre“ verletzt. Hintergrund: Die Rechtsaufsicht im Landratsamt hatte sich wegen einer Formulierung in der Geschäftsordnung eingeschaltet - und Ersatzvornahme angedroht.
Für die einen war es eine Formalie, für andere ein Aufreger. Das war passiert: Das Gremium hatte eine Formulierung in Paragraf 37 geändert. Das rief nun die Kommunalaufsicht auf den Plan. Ihrer Auffassung nach war die Änderung „rechtswidrig“.
Stein des Anstoßes war, dass in Ausschuss-Sitzungen auch Stadträte,...