Die gewerblichen Floßfahrten auf der Donau oberhalb von Kloster Weltenburg sind zulässig: Zwei Klagen gegen die Genehmigungsbescheide des Landratsamts Kelheim sind fürs Erste vom Tisch.
Die gewerblichen Floßfahrten auf der Donau oberhalb von Kloster Weltenburg sind zulässig: Zwei Klagen gegen die Genehmigungsbescheide des Landratsamts Kelheim sind fürs Erste vom Tisch.
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