Cham/Landkreis
Elektronische Patientenakte ist da

Am 1. Januar 2021 startete offiziell die elektronische Patientenakte (ePA).

08.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:12 Uhr
In einem Behandlungszimmer einer Praxis hängt ein Stethoskop vor einer auf einem Bildschirm dargestellten elektronischen Patientenakte (ePA). Neue E-Patientenakten starten meist noch verhalten. −Foto: Stefan Sauer/dpa

Seither haben Versicherte die Möglichkeit, über eine App ihrer Krankenkasse den Zugang zu ihrer ePA zu erhalten. Die Vernetzung der Leistungserbringer erfolgt schrittweise, heißt es in einer Mitteilung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Für Arztpraxen beginnt die Vernetzung für die elektronische Patientenakte demnach ab dem zweiten Quartal 2021 und ist ab der Jahresmitte verpflichtend. Ab 2022 sollen auch Krankenhäuser integriert sein. Der VSB empfiehlt Verbraucherinnen einen kritischen Blick.

In der ePA können Arztbefunde, Medikationspläne, Röntgenbilder und Blutwerte gespeichert werden. Ab 2022 darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Zahnbonusheft und das Untersuchungsheft für Kinder. „Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, es gilt das sogenannte Opt-in-Verfahren“, erklärt Nicole Bräu, Verbraucherberaterin beim VSB.

Allerdings kann im ersten Jahr den Ärzten nur komplette oder gar keine Einsicht in die gespeicherten Daten gewährt werden. Am Datenschutz generell und an der mangelhaften IT-Sicherheit in den Arztpraxen wird noch Kritik geübt.

„Bleiben Sie grundsätzlich kritisch. Die elektronische Patientenakte ist nicht per se gut oder schlecht. Medizinischer Nutzen, Datenschutz und IT-Sicherheit müssen zu einem bestmöglichen Ausgleich gebracht werden. Überlegen Sie sich dies bei jedem Aspekt der elektronischen Patientenakte und entscheiden demgemäß, ob und wie weitgehend Sie diese nutzen möchten“, rät Nicole Bräu.

Weiterführende Informationen finden Sie im Internet im VSB-Tipp. Der VSB steht für alle Verbraucher mit der Beratungsstelle in Cham in der Oberen Regenstraße 15 (am Floßhafen) auch in den kontaktarmen Zeiten telefonisch und auf digitalen Wegen beratend zur Seite während den Öffnungszeiten: Montag 13 bis 17 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9 bis 13 Uhr. Telefonisch unter (0 99 71) 67 53 oder per E-Mail an n.braeu@verbraucherservice-bayern.de.