Beratung
Energieversorger kündigen Verträge

Der VerbraucherService Bayern im KDFB erklärt, dass „der Lieferant den Vertrag einhalten muss, genauso wie die Kunden“.

11.02.2022 | Stand 11.02.2022, 10:12 Uhr

Seit Ende letzten Jahres kündigen Strom- und Gasversorger tausende Verbraucherverträge. Als Grund nennen sie die Steigerung der Einkaufspreise am Energiemarkt, heißt es in einer Mitteilung des VerbraucherService Bayern im KDFB (VSB). „Die Verbraucher können den Vertrag nicht kündigen, aber die Energielieferanten machen rege von einem ihnen angeblich zustehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch“, so Nicole Bräu, Verbraucherberaterin beim VSB. „Nehmen Sie die Kündigung nicht ungefragt hin, lassen Sie Schadensersatzansprüche prüfen und melden Sie diese beim Unternehmen an. Ist ein Unternehmer nicht in der Lage, perspektivisch lange Laufzeiten zu garantieren, darf er keine Verträge mit festen Laufzeiten anbieten“, erklärt Bräu.

„Schwankende Preise beim Energieeinkauf fallen, genau wie andere schwankende Preise bei Wareneinkäufen, in den Risikobereich eines jeden Unternehmers. Fehlkalkulationen dürfen hier nicht zu Lasten der Kunden gehen, wenn sich der Unternehmer selbst zu einer Preisgarantie verpflichtet hat“, so die Expertin. „Auch rückwirkende Kündigungen sind nicht zulässig. Der Lieferant muss den Vertrag einhalten, genauso wie die Kunden“, so Bräu. Der VSB steht mit der Beratungsstelle in Cham beratend zur Seite: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr. Telefon: (09971) 6753. E-Mail: n.braeu@verbraucherservice-bayern.de.