Amberg
Es gibt Regeln für die Feiern

Bei den Festen rund um die Schulentlassung gelten einige Bestimmungen, die zu beachten sind.

14.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:25 Uhr
Schüler haben bei ihrer Abschlussfeier Regeln zu beachten. Der Appell richtet sich auch an Eltern und Lehrkräfte. −Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa

In den vergangenen Jahren ist es im Zuge der Schulentlassfeiern wegen der damit verbundenen Lärmbelästigung, der Verschmutzungen sowie des Konsums von Alkohol und dessen Folgen immer wieder zu erheblichen Beschwerden vonseiten der Bürger und Geschäftsleute gekommen. Aus diesem Anlass weist die Stadt laut Pressemitteilung im Vorfeld der diesjährigen Verabschiedungen darauf hin, dass – bei aller Freude über den Abschluss – die geltenden Bestimmungen dringend eingehalten werden müssen. So ist das Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb erlaubter Freischankflächen nicht gestattet. Zudem besagt die Grünanlagensatzung der Stadt, dass sich die Benutzer so zu verhalten haben, dass kein anderer gefährdet, behindert oder belästigt wird und die Grünanlagen sowie ihre Einrichtungen nicht beschädigt oder verunreinigt werden.

Das gilt natürlich nicht nur für öffentliche Bereiche wie den Stadtgraben, den Englischen Garten, die Kräuterwiese oder das Landesgartenschaugelände, sondern in gleicher Weise auch für private Anwesen und Gärten. Daneben müssen selbstverständlich auch die Vorgaben der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beachtet und eingehalten werden. Die Stadt ruft alle Schüler(innen) dringend zur Rücksichtnahme auf und bittet die Eltern sowie Lehrkräfte, die Jugendlichen entsprechend zu sensibilisieren und ihnen diese Notwendigkeit nochmals deutlich zu machen. Termine in diesem Jahr sind (jeweils letzter Prüfungstag): Fachoberschule/Berufsoberschule, Dienstag, 15. Juni; Mittelschulen (Mittlerer Schulabschluss), Donnerstag, 8. Juli; Städtische Wirtschaftsschule, Donnerstag, 8. Juli; Mittelschulen und SFZ Willmannschule (Quali), Donnerstag, 15. Juli; Realschule und Gymnasien, Freitag, 16. Juli.