Forstamt
Förster zur Inventur im Wald unterwegs

In diesen Tagen starten die Außenaufnahmen, bei denen die Waldverjüngung begutachtet wird.

01.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:59 Uhr
Die heimischen Wälder werden derzeit begutachtet. −Foto: Bernd Weissbrod/picture alliance/dpa

Der Bereich Forsten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg (AELF) fertigt die Vegetationsgutachten für die sechzehn Hegegemeinschaften mit rund 240 Jagdrevieren im Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg. Aufgrund der derzeitigen Pandemie-Lage muss sich der Teilnehmerkreis bei den Außenaufnahmen auf drei Personen beschränken: ein Vertreter der Grundstückseigentümer, der Jagdausübungsberechtigte und der Aufnehmer.

Nach einem genau festgelegten Stichprobenverfahren werden rund 500 Waldverjüngungsflächen bis spätestens Ende April aufgesucht und dort jeweils zwischen 75 und 100 Waldbäumchen unter 130 cm Höhe auf Verbiss und Fegeschäden begutachtet, sofern sie nicht hinter einem Wildschutzzaun stehen oder anderweitig geschützt sind. Es wird erfasst, in welchem Ausmaß das Schalenwild die Waldverjüngung beeinträchtigt – insbesondere, wenn die Leittriebe zur Nahrungsaufnahme verbissen wurden – und wie sich dies auf die Baumarten-Zusammensetzung der sich verjüngenden Waldbestände auswirkt.

Die Inventurergebnisse, die spätestens Anfang Juli bekannt gegeben werden, sind wesentliche Grundlage der sechzehn Gutachten. Vor deren Erstellung können die beteiligten Waldbesitzer und Jäger zu den Ergebnissen Stellung nehmen. Gegebenenfalls finden auch Infoveranstaltungen zum Meinungsaustausch statt. In den Gutachten äußert sich die Forstbehörde Amberg dann zum Zustand der Waldverjüngung und ihrer Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Förster, Waldbesitzer und Jäger beurteilen gemeinsam die Verbisssituation durch Schalenwild der jungen Waldbäume und wie Reh- und Rotwild das Emporwachsen der nachwachsenden Waldgeneration beeinflussen. Je nach festgestelltem Verbissausmaß an den Baumknospen in der Waldverjüngung können die Jagdgenossenschaften dann miteinander festlegen, wieviel Schalenwild im Zeitraum 2022 bis 2025 gejagt werden soll. Für die Untere Jagdbehörde am Landratsamt stellen die Gutachten eine wichtige Entscheidungs- und Beurteilungsgrundlage dar, denn sie muss die Abschusspläne behördlich festsetzen.

Entscheidend wird sein, dass genügend Mischbaumarten die künftigen Wälder klimastabiler machen, da sind sich Waldbesitzer, Förster und Jäger einig. Die Knospen kleiner Waldbäume sind im Winter auch eine der möglichen Nahrungsgrundlagen für Schalenwild im Lebensraum. Die Knospen der meisten Mischbaumarten wie Tannen, Buchen, Ahorne, Eichen, Lärchen oder Vogelbeeren werden bevorzugt geäst, da sie schmackhafter sind als Fichten und Kiefern. Wird der Leittrieb abgefressen, kann der Mischbaum meist im gleichen Jahr nicht mehr in die Höhe wachsen. Eine benachbart stehende, unverbissene Fichte kann dies aber und vermag so das Rennen um das Licht zu gewinnen. Findet ein zu hoher Leittriebverbiss zu oft hintereinander statt, würden im künftigen Waldbestand fast nur mehr Fichten als große Bäume übrig sein. Diese Wälder wären aber wieder sehr instabil und wären dem künftigen Klima kaum gewachsen.

„Den Waldbesitzern kommt die Aufgabe zu, ihre Wälder zu pflegen, Licht zu schaffen und dafür zu sorgen, dass möglichst artenreiche Baumverjüngungen entstehen können und sich artenreiche und damit auch äsungswertvolle Begleitvegetationen in unseren Wäldern entwickeln können“, sagt Sven Grünert, Abteilungsleiter am AELF Amberg. Für die Waldbesitzer werde es aufgrund des Klimawandels immer entscheidender, dass der junge Wald artenreich und naturnah aufwachsen kann. Jeder Waldbesitzer, Jagdvorsteher und Jagdrevierinhaber kann im Vorfeld der Erstellung der forstlichen Gutachten und der Abschussplanung beantragen, dass für sein Jagdrevier eine revierweise Aussage erstellt wird. Das empfiehlt sich, wenn Waldbesitzer und Revierinhaber ihr Revier in die Durchschnittswerte des Gutachtens auf Hegegemeinschaftsebene einordnen wollen.