Sitzung
Freibad und Friedhof werden teurer

Der Gemeinderat beschloss eine Reihe von Steuer- und Gebührenerhöhungen. In Buchhofen wird ein Kinderspielplatz gebaut.

15.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:17 Uhr
Roland Kugler
Die Grabnutzungsgebühren für den Saaler Friedhof steigen ab 1. Januar 2022 um rund zehn Prozent. −Foto: Roland Kugler

Neben den Grundsteuern A und B wurden bei der jüngsten Gemeinderatssitzung auch die Gewerbe- und die Hundesteuer erhöht sowie die Benutzungsgebühren für gemeindliche Einrichtungen. Davon betroffen sind auch das Saaler Freibad sowie der Friedhof. Der neue Kinderspielplatz in Buchhofen soll im kommenden Jahr gebaut werden. Die Tageseinzelkarte für das Freibad wird in der kommenden Saison 3,50 Euro kosten, statt bisher 3 Euro. Der Preis für die Zehnerkarte wird von 30 auf 35 Euro erhöht, darin sind drei Freikarten enthalten. Alle weiteren Karten wurden pauschal um etwa zehn Prozent teurer. So kostet eine Saison-Dauerkarte ab 2022 für Erwachsene 55 Euro. Für Erwachsene mit mindestens 50 Prozent Behinderung und für Rentner kostet sie 38,50 Euro. Für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren kostet eine Dauerkarte 27,50 Euro. Dieser Preis gilt auch für Schüler, Studenten, Auszubildende, Bufdis und Empfänger von Arbeitslosengeld und Grundsicherung. Kinder und Jugendliche mit Behinderung zahlen 22 Euro. Die Saisonkarte für Familien kostet 110 Euro, für Alleinerziehende 55 Euro. Braucht man einen Ersatz für eine verlorene oder gestohlene Dauerkarte, kostet es 5,50 Euro. Inhaber von Ehrenamtskarten bekommen auf Anfrage vier freie Eintritte oder den Wert dieser auf eine Dauerkarte verrechnet. Kinder unter sechs Jahren haben freien Eintritt im Saaler Felsenbad.

Auch die verschiedenen Grabnutzungsgebühren für den Saaler Friedhof wurden erhöht, pauschal um etwa zehn Prozent. Die Nutzungsgebühr für ein Einzelgrab wird ab Januar 600 Euro betragen. Ein Kindergrab kostet 300, ein Familiengrab 1.000 Euro. Ein Urnenerdgrab wird 660 Euro kosten, ein Urnennischengrab, also ein Grab in einer Urnenwand, soll 1.350 Euro kosten. Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses kostet 70 Euro. Neu eingeführt wird ab Januar die Kühlungsgebühr. Sollte die vorhandene Kühlungsanlage in Anspruch genommen werden, dann kostet dies pro angefangenen Tag 10 Euro. Die Gebühr für die Grabnutzungsgebühren wird 45 Euro je Verwaltungsakt betragen.

Die Grabnutzungsgebühren beziehen sich auf die jeweiligen Ruhefristen der verschiedenen Gräber von 15 beziehungsweise 20 Jahren. Wünschen Grabnutzer eine anschließende Verlängerung der Fristen, so ist dies möglich. Mit dem Bau eines Kinderspielplatzes in Buchhofen soll im kommenden Frühjahr begonnen werden, teilte Bürgermeister Christian Nerb in der Gemeinderatsitzung mit. Bisher wurde ein Angebot für die Erstellung eingeholt, es beträgt 84.000 Euro. Es beinhaltet die Spielgeräte, Angleichen des Geländes, Ansäen und Umzäunung. Der Spielplatz soll am Kapellenweg errichtet werden und etwa 500 Quadratmeter groß werden. Dazu soll ein Bolzplatz von rund 1.500 Quadratmetern kommen. Buchhofen ist der einzige Ort in der Gemeinde Saal, der noch keinen Kinderspielplatz hat. Die Räte beschlossen, noch zwei weitere Angebote einzuholen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben. Für die Entfernung eines Grabes oder Grabmales verlangt die Gemeinde künftig 300 Euro. (xku)