Verkehr
Führerschein für ein Longboard?

Für das Board mit Motor hätte der 14-Jährige Parsberger eine Fahrerlaubnis besitzen müssen. Nun bekommt er eine Anzeige.

19.07.2016 | Stand 16.09.2023, 6:47 Uhr

Wer ein Skateboard mit Motor fährt, braucht eine Fahrerlaubnis. Foto: dpa

Am Montagabend fiel einer Streifenbesatzung der Parsberger Polizei ein Jugendlicher auf, der mit einem vierrädrigen Longboard auf dem Radweg bei der Skateranlage an der Industriestraße fuhr und die Lupburger Straße überqueren wollte. Der 14-Jährige hätte jedoch mit dem motorbetriebenen Skateboard nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund fahren dürfen, denn es handelt sich dabei um ein „nicht zulassungsfähiges Fahrzeug“.

Das Board stellten die Beamten sicher – und den 14-Jährigen übergaben sie seiner Mutter. Den Jungen erwartet nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und weiteren verkehrsrechtlichen Verstößen.