Landkreis Regensburg
Geflüchtete sollen Bankkonto eröffnen

Das Landratsamt empfiehlt Ukrainern, ein Konto anzulegen. Das erleichtere die Abwicklung finanzieller Hilfen für Geflüchtete.

07.04.2022 | Stand 15.09.2023, 6:10 Uhr
Das Landratsamt Regensburg empfiehlt Geflüchteten, in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen. −Foto: Federico Gambarini/picture alliance / dpa

Das Landratsamt Regensburg empfiehlt Geflüchteten aus der Ukraine, in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen. Dies sei hilfreich, um die finanziellen Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz „schnell und einfach“ auszuzahlen, heißt es.

Welche Unterlagen erforderlich sind, müsse beim jeweiligen Kreditinstitut erfragt werden, erklärt das Landratsamt. In der Regel sei aber unter anderem ein Legitimationsdokument erforderlich, etwa ein Ukrainischer Reisepass, eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis. Explizit nicht ausreichend sei ein ukrainischer Bürgerausweis. Auch die Angabe einer Wohnadresse in Deutschland (wenn möglich mit Meldebescheinigung) brauche es.

„Wenn die Geflüchteten noch vor der Antragstellung auf Hilfen nach dem oben genannten Gesetz ein Basiskonto haben, können sie künftig Wartezeiten und Termine zur Barauszahlung der monatlichen Leistungen vermeiden“, betont das Landratsamt.