Vortrag
„Handwerker raus aus der Haftungsfalle“

Rechtsanwalt Ludwig Wanninger sprach bei der JUNO-Gruppe in Cham. Sein Augenmerk galt auch „rechtlichen Fallstricken“.

02.02.2018 | Stand 16.09.2023, 6:10 Uhr

Rechtsanwalt Ludwig Wanninger wusste aus seiner Erfahrung viele Beispiele, bei denen sich Handwerksunternehmen vermeidbaren Risiken aussetzen können. Foto: chi

Die jungen Handwerker der JUNO-Gruppe Cham (Junge Unternehmer Niederbayern/Oberpfalz) bieten jedes Jahr ein buntes Programm aus Fachvorträgen, Betriebsbesichtigungen und sozialen Aktivitäten an. Heuer machte den Anfang ein Vortrag des Rechtsanwalts und Fachanwalts für Steuerrecht, Ludwig Wanninger, der zum Thema „Rechtliche Fallstricke und Haftungsrisiken für Handwerksunternehmen und -unternehmer“ referierte. Den Begriff „Fallstricke“ sah er nicht so gerne, da es sich um allgemein bekannte Regeln handle, derer man sich aber immer wieder einmal bewusstwerden sollte. Um dies zu gewährleisten, solle man regelmäßig eine „Risiko-Inventur“ seines Betriebs durchführen, riet Wanninger und gab einen Bewertungsbogen dazu aus.

76 000 Einzelvorschriften

Nicht ganz so viele Betriebsleiter wie sonst üblich waren diesmal in den „Randsberger Hof“ gekommen, um sich den Vortrag anzuhören und Fragen zu stellen, aber am Ende gab es doch eine engagierte Diskussion. Claudia Kreuzer-Marks von der Handwerkskammer hieß Teilnehmer und Referent willkommen und übergab diesem das Wort. Ludwig Wanninger meinte zu Beginn, dass sich ein Unternehmer immer fragen müsse, wo er Risiken für seinen Betrieb wie für sein Privatvermögen vermeiden könne.

Dies sei auch wichtig, weil das Handwerk in Deutschland eine sehr bedeutende Rolle spiele, wie er mit Zahlen belegte: Von rund 3,5 Millionen Unternehmen sind etwa eine Million Handwerksbetriebe, die mit 5,4 Millionen Angestellten etwa zwölf Prozent der Beschäftigten und rund 27 Prozent aller Auszubildenden in ihren Unternehmen haben. Demgegenüber stehe aber auch ein Berg an Gesetzen und Vorschriften, den die Handwerksbetriebe beachten sollten, mit 1920 Gesetzen, 3400 Verordnungen und 76 000 Einzelvorschriften; dazu kommen fast 38 000 europäische Verordnungen und 2541 EU-Richtlinien. „Diese Gesetze und Verordnungen kann im Prinzip keiner alle beachten“, fand Wanninger. Daher müsse jeder Handwerker herausfinden, welche dieser Richtlinien für ihn relevant sind und er beachten muss, um Strafen zu vermeiden.

„Handwerker raus aus der Haftungsfalle“, stellte er ein Schlagwort an die Spitze seiner Tipps. Denn, wenn ein Handwerker eine fehlerhafte Ware einbaut, dann muss er diese ausbauen und richten oder durch eine neue ersetzen. Bisher habe der Händler, von dem er dieses Material bekommen hat, nur das fehlerhafte Stück selber ersetzen müssen. Nun aber muss er auch die Aus- und Einbaukosten übernehmen. Das verpflichte aber den Handwerker noch mehr, seine Prüf- und Rügepflicht ernst zu nehmen und fehlerhafte Ware möglichst gleich bei der Anlieferung zurückzuweisen. Vorsichtig solle man auch beim Komplex Garantie/Gewährung/Haftung sein. Bei einer Garantie komme es nicht drauf an, wer schuld am Schaden ist, hier müsse der Lieferant der Leistung auf jeden Fall seiner Ausbesserungs-/Austauschpflicht nachkommen. Eine Garantie sei zwar ein gerne benutztes Verkaufsargument, „aber des is a gefährliche Sache“. Bei einer Gewährleistung könne man den Kunden auf den Händler der fehlerhaften Ware verweisen.

Das „Handwerk 4.0“

Ein weiteres Thema war das „Handwerk 4.0“, also die Digitalisierung auch im Handwerk. Wanninger zeigte die rechtlichen Probleme an den selbstfahrenden Fahrzeugen auf, wo immer die Frage im Raum steht, wer an einem Unfall die eigentliche Schuld hat. Andererseits biete die digitale Welt auch ungeahnte Möglichkeiten, wie den 3D-Druck von Maschinenteilen, die digitale Brille, die Informationen direkt im Blickfeld einblendet, andererseits den Träger der Brille von der Realität um ihn herum ablenken kann, oder die Darstellung der eigenen Produkte in einer virtuellen Welt am Computer. Probleme könne es aber etwa im Bereich der Websites geben, wenn etwa die nötigen Angaben fehlen. Da riet er, lieber die Mahngebühr zu zahlen als zu prozessieren, weil dann bloß noch die Anwaltskosten dazukämen

. (chi)