Arbeitgeber versuchen ihre Kunden mit Boni zu locken, bei den Behörden versucht man es mit Bratwurst: Die Anstrengungen, mehr Menschen zu einer Corona-Impfung zu bewegen, sind groß. Aber wie sehr darf sich der Arbeitgeber bei der Entscheidung seiner Angestellten einmischen?
Dr. Georg Annuß, Rechtsanwalt und Professor für Arbeitsrecht an der Universität Regensburg stellt klar: Ein Arbeitgeber darf Boni nach eigenem Ermessen auszahlen. „Das ist eine freiwillige Leistung und freiwillige Leistungen darf er auszahlen wie er will.“ Gerold Seibert, ebenfalls Rechtsanwalt und Inhaber einer Kanzlei...