Finanzen
Kinderzuschläge steigen in 2022

Ab dem 1. Januar wird der Höchstbetrag für Kinderzuschlag auf 209 Euro pro Kind und Monat erhöht. Beantragen kann man online.

17.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:32 Uhr
Die Agentur für Arbeit informiert über Neuerungen beim Kinderzuschlag. −Foto: Jens Kalaene/dpa

Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag auf 209 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits einen Kinderzuschlag beantragt haben, müssen nicht aktiv werden. Der Betrag wird ab Januar automatisch angepasst. Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Erziehende, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind und wenn sie im selben Haushalt leben. Der Kinderzuschlag kann online beantragt werden. Auf www.kinderzuschlag.de finden sich Informationen zu den Voraussetzungen. Es kann eine Videoberatung vereinbart werden. Aktuelle Informationen sind auch unter www.familienkasse.de zu finden, teilt die Agentur für Arbeit abschließend mit.