Corona-Schutz
Manche Impfnachweise laufen bald ab

Für Johnson&Johnson-Geimpfte gibt es Änderungen. Auch die Frage nach der Gültigkeit der Booster-Impfung ist beantwortet.

21.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:33 Uhr
Johnson&Johnson-Geimpfte brauchen eine zweite Impfung zur Optimierung des Impfschutzes. −Foto: Wolfgang Kumm/picture alliance/dpa

Am 15. Januar hat sich die Gültigkeit der Impfzertifikate bei Johnson&Johnson-Geimpften geändert. Der Impfstoff wurde zwar mit einer einzigen Impfdosis zugelassen, aber bereits seit Oktober 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission vier Wochen später eine zweite Impfung zur Optimierung des Impfschutzes. Diese soll mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt werden. Den Grund dafür nennt Dr. Bernd Hardmann, Ärztlicher Leiter der Impfzentren im Landkreis:

„Nach Johnson&Johnson-Impfungen sind vermehrt Impfdurchbrüche aufgetreten. Diese Impfung allein bietet keinen ausreichenden Impfschutz gegen die aktuellen Corona-Varianten. Die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff bietet einen deutlich verbesserten Schutz gegen schwere Verläufe und Krankenhauseinweisung, auch gegen Omikron.“ Für einen vollständigen Impfschutz ist daher die Zweitimpfung erforderlich, 14 Tage später ist der vollständige Impfschutz wiederhergestellt. Ohne Zweitimpfung ist eine einmalige Johnson&Johnson-Impfung nicht mehr für die 2G- bzw. 2G-plus-Zugangsregel ausreichend. Um zusätzlich als geboostert zu gelten, ist die Auffrischungsimpfung drei Monate nach der zweiten Impfung nötig.

Wie lange ist Booster-Impfung gültig?

Ab 1. Februar setzt Deutschland außerdem eine Richtlinie um, auf die sich alle EU-Länder verständigt haben: Bei Personen, die bisher nur ihre Grundimmunisierung abgeschlossen haben, läuft die Gültigkeit ihres Impfzertifikats nach neun Monaten ab. Dies betrifft alle, die vor Mai 2021 ihre reguläre Zweitimpfung bzw. einmalige Impfung nach Genesung erhalten haben. Wurde zusätzlich bereits die Auffrischungsimpfung verabreicht, sind die Impfzertifikate wieder unbegrenzt gültig. Ohne Auffrischung und nach Ablauf der neun Monate ist das Impfzertifikat nicht mehr ausreichend für Bereiche mit 2G-Zugangsregel.

Fragen zu den geltenden Regelungen

Zudem gilt der Genesenen-Status ab sofort nur noch 90 Tage, statt wie bisher sechs Monate. Um anschließend einen vollständigen Impfschutz und den entsprechenden Impfnachweis zu erhalten, genügt eine einzige Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung. Um als geboostert zu gelten, ist eine weitere Impfung nötig.“

Fragen zu den geltenden Regelungen für Geimpfte, Geboosterte und Genesene beantwortet die Corona-Hotline unter (0 99 71) 78-500, wählen Sie anschließend die Ziffer 1 (Allgemeine Fragen zu Corona und Quarantäne).