Regensburg
Massentests: Auch Salzberger übt Kritik

Die Testpflicht für Mitarbeiter sei eine unzumutbare Belastung des Gesundheitswesens. In Bayern hat die Regierung reagiert.

25.11.2021 | Stand 15.09.2023, 22:54 Uhr
Die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie kritisiert das neue Infektionsschutzgesetz. −Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Nach Protesten aus dem Gesundheitswesen hat Bayern die Testpflicht im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes ausgesetzt. Im Gesundheitswesen im Freistaat muss die Umsetzung der 3G-Regeln bis auf Weiteres nicht umfassend dokumentiert werden. Gesundheitsminister Klaus Holetschek erließ mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die geforderte Berichts- und Dokumentationspflicht, wie sie eigentlich vorgeschrieben ist.

Grundsätzlich könne eine vermehrte Testung zum Schutz von besonders vulnerablen Personen sinnvoll sein. Doch schon bei vollständig geimpften Mitarbeitern sei der Nutzen begrenzt. Für Personen mit bereits erfolgter Auffrischimpfung gehe dieser gegen null. Bei Mitarbeitern ohne Patientenkontakt trage die Testung kaum zum Schutz von Patienten oder betreuten Personen bei. Die Einführung der Testpflicht in einer Phase der sehr hohen und tendenziell weiter steigenden Arbeitsbelastung sei kaum vermittelbar, schreibt die DGI.

Die DGI fordert eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes dahingehend, dass eine 3G- bzw. 2G-Regelung für Mitarbeiter ohne Patientenkontakt ausreichend ist. Für genesene Mitarbeiter und solche mit zweifachem Impfschutz ohne Auffrischimpfung wird eine Testung zwei Mal pro Woche mit Antigen- oder PCR-Test vorgeschlagen. Für Mitarbeiter mit Auffrischimpfung sollte laut DGI keine Testpflicht bestehen.

In einem offenen Brief wandte sich die Bundesärztekammer an die Parteivorsitzenden der Ampel-Koalition. „Es ist völlig unverständlich und medizinisch nicht nachvollziehbar, warum dreifach geimpfte Teams einer Praxis täglich getestet werden sollen“, wird in dem Schreiben die „als bürokratische Gängelung empfundene Entscheidung“ kritisiert.