EU-Kommission gibt Bezirk Recht
Nach Klage der Johannesbad-Gruppe: Keine Bedenken gegen Umlagefinanzierung

08.04.2023 | Stand 15.09.2023, 0:45 Uhr

Das Johannesbad in Bad Füssing ist eine der größten Heilwasser-Thermen Europas. Die private Heiltherme hatte wegen der Umlagefinanzierung der öffentlichen Heil- und Thermalbäder gegen den Bezirk Niederbayern geklagt. Der Verhandlungstermin in Regensburg steht noch aus. −F.: Johannesbad

Die Europäische Kommission hat keine Bedenken gegen die Umlagefinanzierung der niederbayerischen Thermalbäder. Gegen diese hatte die Johannesbad Rehakliniken GmbH & Co. KG im Mai 2021 Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht.



Nach drei Jahren der Beschränkungen sind die öffentlichen Heil- und Thermalbäder in Niederbayern in Bad Füssing, Bad Griesbach, Bad Birnbach, Bad Abbach und Bad Gögging am 1. Februar 2023 wieder in den Regelbetrieb zurückgekehrt.

Und auch in eine andere Sache kommt nun nach längerer Zeit Bewegung: Wie der strategische Geschäftsführer Franz Altmannsperger in einer Mitteilung berichtet, hat die Europäische Kommission keine Bedenken gegen die Umlagefinanzierung der vom Bezirk betriebenen fünf Thermalquellen-Betriebe durch die Träger-Zweckverbände.

Johannesbad Rehakliniken hatten geklagt

Gegen diese hatte die Johannesbad Rehakliniken GmbH & Co. KG im Mai 2021 Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Diese führe zu einem „rechtswidrigen Verdrängungswettbewerb gegenüber privaten Thermenbetreibern“, sagte Johannesbad-Vorstandsvorsitzender Markus Zwick damals gegenüber der Mediengruppe Bayern. Mit der Klage wolle man für die Johannesbad Therme in Bad Füssing eine subventionsrechtliche Gleichstellung mit den von öffentlicher Hand betriebenen Thermen erreichen.

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Der Bezirk hatte sich daraufhin mit Unterstützung des bayerischen Wirtschaftsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin zwecks Überprüfung an die Europäische Kommission gewandt. Diese hat nun nach Sichtung der umfangreichen Akten und verschiedenen Rückfragen die Auffassung der Johannesbad-Gruppe hierzu verworfen, so Altmannsperger. In einer verfahrensabschließenden Stellungnahme der zuständigen Generaldirektion Wettbewerb vom Dezember 2022 äußere die Kommission aufgrund des lokalen Bezugs Zweifel daran, dass die Umlagefinanzierung überhaupt geeignet sei, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Darüber hinaus bestätige sie die Position des Bezirks, dass Gesundheitsdienstleistungen durch die Verabreichung von Thermalwasser als sogenannte Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingestuft und als solche durch Umlagen der kommunalen Träger finanziert werden dürften.

Freude bei Altmannsperger

Bei Franz Altmannsperger sorgt das für Freude: „Der Bezirk ist damit seinen europarechtlichen Verpflichtungen nachgekommen und das Verfahren bei der Kommission ist abgeschlossen“, resümiert der strategische Geschäftsführer in einer Pressemitteilung. „Dies hat uns auch das bayerische Wirtschaftsministerium nochmals bestätigt.“ Eine Möglichkeit zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) besteht nicht, erklärt Altmannsperger. Dem Verwaltungsgericht Regensburg habe der Bezirk die Stellungnahme der Kommission bereits übermittelt.

Der strategische Geschäftsführer zeigt sich in der Mitteilung deshalb gleich doppelt optimistisch. Zum einen weil es nach den Beschränkungen der Pandemie wieder aufwärts geht. Zum anderen weil Altmannsperger davon ausgeht, dass im Klageverfahren „die Argumente des Bezirks gehört werden“, heißt es. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

− pnp/jkr