Auf einer Gemeindeverbindungsstraße bei Stamsried war am Mittwoch um 22.40 Uhr ein 47-jähriger Skoda-Fahrer mit einem querenden Reh kollidiert, welches nach dem Zusammenstoß geflüchtet war. Da in der Dunkelheit kein größerer Schaden feststellbar war, tat der Betroffene dies als Bagatelle ab und veranlasste nichts weiter.
Am nächsten Tag wurde das ganze Schadensausmaß, nämlich ein erheblicher Frontschaden in Höhe von 2500 Euro, deutlich, weshalb er sich an seine Versicherung wandte. Diese schickte ihn zur Polizei. Diese stellte zwar die Wildunfallbescheinigung aus, erstattete aber Anzeige wegen der unterlassenen Meldepflicht nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Angesichts des Schadens ist davon auszugehen, dass das Reh schwer verletzt war und durch sofortige Nachschau durch den Jagdberechtigten dem Tier unnötiges Leiden erspart geblieben wäre.