Amnestieregelung
Opas Gewehr und viel alte Munition

Kelheims Kreis-Bürger gaben viele Altlasten ab. Überrascht ist der Sachgebietsleiter „Waffenrecht“ jedoch von etwas anderem.

15.08.2018 | Stand 16.09.2023, 6:08 Uhr

Blick auf einen Teil der im Kelheimer Landratsamt abgegebenen Waffen. Foto: Biberger/Landratsamt

Wer womöglich etwas Kriminelles im Schilde führt, zählte ohnehin nicht zur Zielgruppe für die Waffen-Amnestieregelung. Bürger konnten bis Juli straffrei Waffen und Munition im Kelheimer Landratsamt abgeben. 154 Repetier- und Einzelladerwaffen, Pistolen und Revolver sowie 7280 Stück Munition landeten im dortigen Lagerraum.

Wenn Stephan Biberger, der Sachgebietsleiter Waffenrecht, am Kelheimer Landratsamt schaut, was er nun alles in Pakete verpackt hat, so war im Grunde nichts Überraschendes dabei, sagt er. Hauptsächlich diente die Aktion des Innenministeriums dazu, „altes Gerümpel“ einzusammeln. Oft wurden Waffen im Donaupark abgegeben, die zwei Generationen zuvor angeschafft worden waren. Überwiegend waren es Schreckschuss- oder Luftdruckwaffen, von Besitzern, die längst verstorben sind. Aber auch zwei halbautomatische Waffen oder zwei Stichwaffen lieferten Kelheimer Kreis-Bürger ab.

In den 1970er Jahren seien sogenannte Flobert-Gewehre beliebt gewesen, „zum Taubenschießen“ oder Ähnlichem, sagt Biberger. Solche konnte man sich damals für 150 Mark vom Quelle-Versand zuschicken lassen. Vor der Einführung des Waffengesetzes 1976 sei das völlig legal gewesen.

Das Verhältnis von Waffen in legalem bzw. illegalem Besitz war bei den Abgaben nahezu 50:50. Auch in Schlick und Schlamm gefundene Kriegsmunition war dabei. Die Abgabe diente quasi der Altmetallentsorgung.

Was Stephan Biberger in seinem Sachgebiet viel häufiger beschäftigt, sind Anträge für den sogenannten kleinen Waffenschein. Wurde dieser vor 2015 kaum öfter als 25 Mal im Jahr gewünscht, verharrt nach einem eklatanten Anstieg in 2015 die Zahl der Anträge auf hohem Niveau, sagt Biberger auf Nachfrage.

Drei- bis viermal die Woche flatterten ihm entsprechende Antrage ins Büro. „Dann kann man hochrechnen, auf welchen Wert man kommt.“ 150 bis 200 neue Anträge pro Jahr. Einen Waffenschein dagegen stellte die Kreisbehörde zuletzt vor zwölf bis 13 Jahren aus – in einem sehr speziellen Fall, so Biberger. Dass es quasi null sind, die neu dazukommen, liegt am deutschen Waffengesetz. Wer sich schützen lassen wolle, werde an Werttransport- und Bewachungsunternehmen verwiesen, so Biberger. Deren Mitarbeiter erhalten in der behördlichen Praxis Waffenscheine. Privatpersonen nicht.

Viel öfter beschäftigen Biberger Ordnungswidrigkeiten. Weil der „normale Bürger“ bezüglich sogenannter verbotener Gegenstände ins Visier von Behörden gerate. Etwa wegen Einhandmessern. Wenn das Führen etwa einem Zweck wie dem Schwammerlsuchen geschuldet ist, sei dieses völlig legal. Würde dasselbe bei der Handgepäckkontrolle am Flughafen gefunden, sei es verboten. Die Grenzen seien vielen Bürgern nicht so bewusst, so Biberger.

Das kam konkret zurück: Langwaffen: 80 Stück (41 illegal, 39 legal); Kurzwaffen: 74 Stück (40 illegal, 34 legal); Hieb-/Stichwaffen: zwei Stück; Munition: 7280 Stück