Ermittlungen
Paulushofen: Ex-Betreiber der Biogasanlage verurteilt

12.08.2022 | Stand 15.09.2023, 4:06 Uhr
Die strafrechtliche Aufarbeitung früherer Vorgänge in der Biogasanlage bei Paulushofen ist zum Abschluss gekommen. −Foto: F. Rieger (Archiv)

Die Ermittlungen rund um Geschehnisse in der Biogasanlage bei Paulushofen sind zum Abschluss gekommen.

Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt mitgeteilt hat, wurden gegen die damaligen Betreiber der Anlage per Strafbefehl Freiheitsstrafen von sieben bis zehn Monaten auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Abfällen

Wie vielfach berichtet, hatte esEnde Januar 2020 eine polizeiliche Durchsuchung der Anlage bei Paulushofengegeben. Wie die Staatsanwaltschaft damals auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, ermittelte man wegen desVerdachts auf unerlaubten Umgangs mit Abfällen und auf Bodenverunreinigung.

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Mehr Details wurden über einen langen Zeitraum hinweg nicht genannt – auch nicht, als die Staatsanwaltschaft von unserer Zeitung und auch von Reportern des Bayerischen Rundfunks konkret mit dem Begriff der „Schlachtabfälle“ konfrontiert wurde. Die Anlage wurde nach der Durchsuchung stillgelegt, sie ist inzwischen an einen neuen Besitzer veräußert worden. Dieser plant eine Umnutzung zum Biodüngerlager.

Langwierige Ermittlungen gegen Betreiber

Gegen die damaligen Betreiber wurde derweil mehr als zwei Jahre lang ermittelt. Wie damals auch zu erfahren war, hätten sich die Ermittlungen letztlich auf den Betrieb der Anlage konzentriert, nachdem ein potenzielles Ausbringen biologischer Stoffe über den Boden nachträglich schwierig nachzuweisen sei.

Inzwischen sind die Ermittlungen zu einem Ende gekommen, wie Sebastian Hirschberger von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wissen ließ. Man habe den Beschuldigten „unerlaubtes Betreiben einer Anlage“ nachweisen können – insbesondere auf Basis dessen, was bei der Durchsuchung der Biogasanlage vorgefunden werden konnte. Es habe sich um eingeführte Stoffe gehandelt, für die diese Anlage keine Zulassung gehabt hätte.

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Auf Nachfrage unserer Zeitung, ob sich das Stichwort „Schlachtabfälle“ bestätigt habe, antwortete der Sprecher, dass man von Stoffen rede, die „umgangssprachlich“ so bezeichnet würden – also wohl Abfallprodukte, die bei einer Schlachtung anfallen.

Keine zusätzliche Geldstrafe verhängt

Für besagtes „unerlaubtes Betreiben einer Anlage“ wurden durch das Amtsgericht Ingolstadt Freiheitsstrafen im Umfang von sieben bis zehn Monaten verhängt, jeweils auf Bewährung. Dies geschah ohne Hauptverhandlung per Strafbefehl, was möglich sei, wenn die Beschuldigten einen Verteidiger haben und es sich um Vergehen handle, die mit einer Bewährungsstrafe von weniger als einem Jahr geahndet werden, wie Hirschberger erläuterte. Eine zusätzliche Geldstrafe sei nicht verhängt worden – allerdings sei von der „Möglichkeit einer Gewinnabschöpfung“ Gebrauch gemacht worden. Von Seiten der Beschuldigten sei kein Einspruch eingelegt worden.

Ermittlungen in andere Richtungen – wie berichtet auch hinsichtlich einer möglicherweise nicht sachgemäß ausgeübten Kontrollfunktion durch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde – waren bereits vor längerer Zeit eingestellt worden.