Arbeitsamt
Persönliche Termine sind erforderlich

Ab dem 1. September müssen Arbeitslosenmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.

27.08.2021 | Stand 16.09.2023, 0:56 Uhr
Wer sich arbeitslos meldet, muss ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit erscheinen. −Foto: Jens Kalaene/dpa/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Um persönliche Kontakte während der aktuellen Corona-Pandemie weitestgehend zu beschränken, konnten Bürger sich ausnahmsweise telefonisch, oder auch online arbeitslos melden. Ab dem 1. September ist es wieder verpflichtend, sich persönlich in der Agentur für Arbeit für die Arbeitslosenmeldung vorzustellen, berichtet der Pressesprecher der Agentur für Arbeit in Schwandorf. Es ist nur noch bis zum 31. August möglich, sich auf alternativen Wegen, das heißt telefonisch oder online, arbeitslos zu melden. Diese Regelung tritt ab dem 1. September bundesweit in Kraft. Über Änderungen, wie zum Beispiel bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit rechtzeitig alle Kunden. Es gelten für die jeweiligen Jobcenter die örtlichen Regelungen. Die persönliche Arbeitslosenmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung in der Hauptagentur für Arbeit in Schwandorf montags bis freitags von 8 bis 11 Uhr und in der Dienststelle Oberviechtach dienstags bis donnerstags von 8 bis 11 Uhr möglich.

Weiterhin sollten wegen der andauernden Pandemie jedoch längere Wartezeiten, oder ein hohes Kundenaufkommen, vermieden werden. Wie die Agentur für Arbeit mitteilt, wird den Kunden vorher über die gebührenfreie Hotline (0800) 4555500 empfohlen, einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Die aktuellen Erreichbarkeitszeiten aller Service-Nummern sind stets auf www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schwandorf/startseite zu finden. Die Bundesagentur für Arbeit hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich alle online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September zur Verfügung, aber nur für Kunden, die sich bis zum 31. August telefonisch, oder online, arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 1. Januar 2022 geplant.