Politik
Pflegereform ist „ein Meilenstein“

MdB Schieder: Faire Löhne für Pflegekräfte und Verbesserungen für Pflegebedürftige

16.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:35 Uhr
Innerhalb einer Woche hat der Bundestag Reformen in der Pflege beraten und am Freitag in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Im Zentrum stehen Entlastungen für Heimbewohner und bessere Löhne für Altenpflegekräfte. −Foto: Klaus Honigschnabel/epd

Mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) „setzen wir wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige und für die Beschäftigten in der Pflege um“, kommentiert MdB Marianne Schieder (SPD) die jetzt verabschiedete Pflegereform.

Sie umfasst weitreichende Regelungen zur Stärkung der Tarifbindung in der Pflege: Ab September 2022 werden Pflegeeinrichtungen nur noch mit der Pflegeversicherung abrechnen können, wenn sie ihre Beschäftigten mindestens in der Höhe eines Pflege-Tarifvertrags bezahlen. Dadurch werden über eine halbe Million Pflegekräfte bald endlich besser verdienen. „Das ist ein Meilenstein“, betont die Abgeordnete. „Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt: Nur durch den Druck, den Olaf Scholz und Hubertus Heil nach dem Scheitern eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages mit ihrem Vorschlag für ein Pflege-Tariftreue-Gesetz aufgebaut haben, konnten wir diesen Erfolg für die Beschäftigten in der Pflege erreichen.“

Außerdem werden Leistungen für Pflegebedürftige, z.B. für die Kurzzeitpflege, erhöht. Im stationären Bereich werden die pflegebedingten Eigenanteile (inklusive Ausbildungsumlage) gesenkt – und dies umso mehr, je länger man in einem Heim wohnt: Im ersten Jahr werden fünf Prozent, nach zwölf Monaten 25 Prozent und nach 24 Monaten 45 Prozent übernommen. Nach drei Jahren beträgt die Entlastung an den pflegebedingten Eigenanteilen 70 Prozent, im Durchschnitt sind das über 600 Euro pro Monat. Von dieser höchsten Entlastungsstufe wird direkt bei Inkrafttreten am 1. Januar 2022 etwa jeder dritte Heimbewohner profitieren.

Mit der Reform wird zudem ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehn-tägige Übergangspflege im Krankenhaus geschaffen. Die Finanzierung von Kurzzeitpflege wird verbessert. Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Umsetzung eines bundeseinheitlichen Personalschlüssels.