Justiz
Prozess: Randale im Sex-Shop

Ein Regensburger nutzte Sex-Utensilien als Wurfgeschosse und bedrohte Chef. Nun muss er für Monate hinter Gitter.

14.06.2017 | Stand 16.09.2023, 6:27 Uhr
Marion Boeselager

Ein Kunde stöbert in den Regalen eines Erotikshops. Symbolfoto: Pelke

Ein 29-jähriger Regensburger war in einem Erotik-Markt im Stadtsüden schon öfters negativ aufgefallen. Unter anderem hatte er sich den Eintritt ohne zu zahlen erschlichen und deshalb Hausverbot. Im Dezember letzten Jahres versuchte er es aber erneut. Als ihm der Marktleiter einen Platzverweis erteilte, rastete der Kunde aus. Er warf dem Chef eine Porno-CD an den Kopf. Dann schleuderte er mit voller Wucht eine Flasche Massage-Öl gegen ihn, traf aber nicht. Die Flasche zerbrach beim Aufprall gegen die Wand und hinterließ auf dem Teppichboden einen unschönen Fleck. Zuletzt packte der angetrunkene Randalierer eine Schaufensterpuppe mit sexy Dessous und wollte sie gegen den Ladenchef schleudern. Der rief die Polizei.

Morddrohung gegen Ladenchef

In Gegenwart der Beamten ließ sich der abgewiesene Kunde noch zu der Drohung hinreißen: „Ich komme wieder und dann stech ich Dich ab“, so die Vorwürfe. Am Montag stand er wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Bedrohung und Beleidigung vor dem Amtsgericht. Neben dem Ausraster im Sex-Laden soll er zudem einen Regensburger via Facebook obszön beleidigt haben.

„Ich war sauer, weil ich 15 Euro Eintritt bezahlt hatte“, rechtfertigte sich der geständige Angeklagte. „Ich hab Filme geschaut und bin zum Rauchen raus. Aber da war der Chef da und hat mich nicht mehr reingelassen.“ Die Beleidigungen gegen den anderen Mann, mit dem es mal Reibereien gab, habe er verfasst, „weil ich grantig war.“

„Wenn das Blut mal südlich des Äquators ist, sinkt halt die Hemmschwelle.“Der Ladenchef

Richter Stitzinger bemerkte, die Morddrohung in Gegenwart der Polizei, „zeugt nicht unbedingt von Weitsicht.“ Zumal der Angeklagte bereits zehn, teils einschlägige Vorstrafen aufweise und unter dreifach offener Bewährung stand.

Der Ladenchef legte im Zeugenstand eine stoische Gelassenheit an den Tag. Er habe durch die Attacken keine Verletzungen davon getragen, versicherte er und meinte: „Wenn das Blut mal südlich des Äquators ist, sinkt halt die Hemmschwelle.“ Ihm komme es nur darauf an, dass „der Laden läuft und es keinen Ärger gibt.“

Die Bewährungshelferin konnte wenig Positives über ihren Schützling berichten. Der Hartz-IV-Empfänger, ein körperlich und psychisch gesunder Mann, zeige „eine konsequente Nicht-Bereitschaft, irgendeine Änderung seiner Tagesstruktur aufzunehmen“. Er sei nicht bereit, sich an Regeln zu halten und demonstriere auch in Bezug auf eine Arbeitsaufnahme „eine Null-Bock-Haltung.“

Richter Stitzinger brachte es auf den Punkt. Der Angeklagte habe trotz mehrfach laufender Bewährung immer wieder eine Chance – zuletzt eine Geldstrafe wegen Unterschlagung – erhalten. Dennoch sei er „mit hoher Rückfallgeschwindigkeit“ erneut straffällig geworden. „Aber irgendwann ist Schluss.“ Er schickte den Angeklagten, wie von der Staatsanwältin beantragt, für sechs Monate hinter Gitter. Verteidiger Philipp Janson hatte nochmals auf eine Geldstrafe plädiert.

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