Ammoniaklösung statt Softdrink
Putzmittel in Limo-Flasche: Ladenbesitzer haftet für Vergiftung

30.06.2022 | Stand 30.06.2022, 19:01 Uhr
Ein Ladenbesitzer hat in einer Limo-Flasche ein ätzendes Mittel aufbewahrt und muss nun für die schwere Vergiftung eines Freundes haften. −Foto: Uli Deck/dpa

Ein Ladenbesitzer hat in einer Limo-Flasche ein ätzendes Mittel aufbewahrt und muss nun für die schwere Vergiftung eines Freundes haften. Das hat das Landgericht in Köln entschieden.



Der Freund des Ladenbesitzers hatte die Flasche im Kühlschrank entdeckt, sich ein Glas eingefüllt und in einem Zug ausgetrunken. Das Putzmittel, eine Ammoniaklösung namens Salmiakgeist, die der Besitzer zum Reinigen von Platinen verwendet, habe ihm Speiseröhre und Magen verätzt.

18.750 Euro Schmerzensgeld

Der Freund verklagte den Besitzer der Ladenwerkstatt auf 18.750 Euro Schmerzensgeld und alle Schäden, die er erlitt. Der Ladenbesitzer lehnte jede Haftung ab: Er habe die Flasche hinter dem Sofa seiner Werkstatt versteckt. Dort habe sie der Praktikant entdeckt und ohne sein Wissen in den Kühlschrank gestellt.

Außerdem habe sein Freund am Kühlschrank hinter der Ladentheke nichts zu suchen. Das Landgericht sah das anders: Der Besitzer der Ladenwerkstatt habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Er hätte Vorkehrungen dafür treffen müssen, damit Dritte die Chemikalie nicht trinken. Das Versteck hinter dem Sofa sei kein ausreichender Schutz.

Opfer trägt Mitschuld

Nach der Vernehmung eines Zeugen war das Gericht davon ausgegangen, dass der Freund des Ladenbesitzers sich sehr wohl selbst am Kühlschrank bedienen durfte. Dem Opfer wurde aber eine geringe Mitschuld attestiert: Der Kläger hätte die farblose, nicht perlende Flüssigkeit aus der bereits geöffneten Glasflasche trotz des Limonadenetiketts nicht einfach ungeprüft trinken dürfen.

− dpa