Die Gemeinde beziehungsweise deren Bürgermeister ist gemäß Gemeindeordnung verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung im Hauptort und den ehemals selbstständigen Gemeinden einzuberufen. In Regenstauf lädt der Bürgermeister zu insgesamt neun Versammlungen ein, neben Regenstauf auch in den acht Ortsteilen Karlstein, Buchenlohe, Diesenbach, Ramspau, Eitlbrunn, Steinsberg, Hirschling und Heilinghausen.
Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger sowie der Erörterung gemeindlichen Angelegenheiten. Die Versammlungen sind öffentlich, das Wort können jedoch...