Ein Hütehund soll am 17. Juli 2020 während der Schonzeit bei Teublitz ein Reh gerissen haben. Das Amtsgericht Schwandorf verurteilte den Halter, einen 56-jährigen Wanderschäfer, am 14. Juli 2021 wegen Jagdwilderei zu einer Geldstrafe. Gegen das Urteil legte der Mann Berufung beim Landgericht Amberg ein. Richter Peter Hollweck rollte den Fall nun noch einmal auf, stieß dabei aber auf Hindernisse.
Als der Richter am Donnerstag die Berufungsverhandlung eröffnen wollte, fehlte der Angeklagte. Das Schöffengericht, Oberstaatsanwalt Tobias Kinzler, Rechtsanwalt Helmut Mörtl, ein...