Vortrag
Schicksal frühzeitig in die Hand nehmen

Bad Kötztinger Notar Hans-Dieter Miedaner gab in Grafenwiesen zahlreiche Tipps zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

24.11.2015 | Stand 16.09.2023, 7:00 Uhr
Benita Vogl dankte Notar Miedaner für seinen Vortrag. −Foto: khp

Notar Miedaner aus Bad Kötzting referierte im Pfarrheim über das Thema „Vorsorge“. Benita Vogl, Familienbeauftragte der Gemeinde Grafenwiesen, hieß eine stattliche Zahl Zuhörern willkommen.

Allgemein wird laut Miedaner viel über die Problematik diskutiert, meist aber zeitlich hinausgeschoben, bevor man sich die Aspekte genau erläutern lässt: „Was kommt aber, wenn das Schicksal zuschlägt durch Unfall, Schlaganfall oder Demenz?“ Auf diese Frage gab der Referent Antworten.

Gericht bestellt Betreuer

Ist man vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, die eigenen Angelegenheiten selber zu regeln und vermögensrechtliche Entscheidungen zu treffen, bestellt bei Nichtvorliegen einer Vorsorgevollmacht das Gericht einen Betreuer. Dies kann ein Angehöriger oder ein fremder Berufsbetreuer werden, der unter gerichtlicher Aufsicht steht. Will man das vermeiden, sollte frühzeitig einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Sie kann alle erforderlichen Entscheidungen treffen. Der Bevollmächtigte kann in Grundstücksangelegenheiten die Vorsorgevollmacht nur verwenden, wenn sie in notarieller Form erteilt ist.

Miedaner ging auf die Patientenverfügung ein. Diese stellt eine bestimmte Leitlinie dar für jeden, der sein Schicksal nicht anderen überlassen will. Sie ist ein Instrument, in dem jeder bestimmen kann, wer in ärztlichen Maßnahmen entscheidet. Mit Betreuern beziehungsweise Bevollmächtigten kann man festlegen, ob man eine Maximalbehandlung wünscht oder ein „friedliches Sterben“.

Wer sich damit nicht auseinandersetzt, überlässt die Entscheidungen allein den Betreuern, Bevollmächtigten, Ärzten und Angehörigen, die mühsam den Patientenwillen erahnen müssen und gegebenenfalls in einen Gewissenskonflikt geraten. Laut Miedaner ermöglicht eine Patientenverfügung, den eigenen Willen umzusetzen und erleichtert den Angehörigen schwierige Entscheidungen.

Am besten wird die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert, so dass auch feststeht, wer die Patientenverfügung gegenüber Arzt und/oder Betreuungsgericht durchsetzen kann. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Sinnvoll ist die notarielle Form.

Zur Kostenhöhe einer Vollmacht teilte Miedaner mit, dass die Gebühren gesetzlich festgelegt sind; sie bewegen sich zwischen 100 und 250 Euro. Der Redner stellte am Beispiel eines Verunglückten dar, wie wichtig es ist, dass eine notarielle Patientenverfügung in einem solchen Fall vorliegt. Er gab den Rat, dass es generell sinnvoll wäre, seine Vollmacht und Patientenverfügung von Zeit zu Zeit anzuschauen, ob eventuell eine Änderung nötig ist.

Empfehlung des Notars

Abschließend beantwortete der Notar Fragen und empfahl: „Jeder, der sein Schicksal nicht anderen überlassen will, hat mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ein geeignetes Instrument, seine Zukunft zu gestalten. Jeder kann selbst bestimmen, wer später einmal alle erforderlichen Entscheidungen persönlicher oder vermögensrechtlicher Art trifft und was er im Grenzbereich zwischen Leben und Tod will oder gerade auch nicht mehr will. Der Gedanke an Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollte damit ebenso zu jeder Vorsorge gehören wie der Gedanke an Altersvorsorge oder Testament.“ (khp)