Ein guter Handwerker zu sein ist das eine. Wenn man aber selbstständig ist und seine Buchhaltung, und alles, was damit zusammenhängt, nicht im Griff hat, kann aus einem Handwerker schon mal ein Angeklagter werden. Diese bittere Erfahrung musste gestern ein Mann vor dem Amtsgericht machen.
Es war offensichtlich, dass der Mann sich völlig zu Unrecht auf der Anklagebank sah. Und auch Thomas Leykam als Vertreter der Staatsanwaltschaft bewertete den Betrugsvorwurf eher als Überforderung mit der Betriebsführung denn als kriminelle Handlung, was aber dennoch nicht vor Strafe schützte.
Der...