Wenn abends regelmäßig die Gardinen zugehen und rotes Licht durch die Spalten blitzt, ist für die Nachbarn schnell klar: Dort, wo regelmäßig fremde Männer an der Tür klingeln, geht zumeist eine Dame dem ältesten Gewerbe der Welt nach. Verboten ist die sogenannte Wohnraum-Prostitution nicht, im Gegenteil: In sogenannten Mischgebieten, in denen also Wohnungen und Gewerbe angesiedelt sind, kann sie kaum untersagt werden von den Behörden.
Genau das versucht die Stadt Regensburg aber seit Jahren im gesamten Stadtgebiet. Und hat jetzt eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Dabei geht es...